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Du bist im Asylverfahren in Deutschland und möchtest arbeiten? Das ist grundsätzlich möglich – aber es gibt bestimmte Regeln, die du kennen solltest.

Darf ich als Asylbewerber*in überhaupt arbeiten?

Ja – aber nicht sofort. Das hängt von deinem Aufenthaltsstatus ab:

Wenn du eine

Aufenthaltsgestattung hast (du hast Asyl beantragt, das Verfahren läuft noch):

  • In den ersten 3 Monaten: Du darfst nicht arbeiten.

  • Nach 3 Monaten: Du darfst arbeiten – aber nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde.

    Die Behörde fragt in der Regel auch bei der Bundesagentur für Arbeit nach.

Wenn du eine Duldung hast (du darfst nicht abgeschoben werden):

  • Du kannst arbeiten, wenn dir die Arbeitserlaubnis erteilt wurde.

  • In einigen Fällen gibt es ein Arbeitsverbot – z. B. bei fehlender Mitwirkung zur Passbeschaffung.

Wo kann ich arbeiten?

Als Asylbewerber*in kannst du meist in Berufen arbeiten, für die keine Anerkennung eines Abschlusses nötig ist. Häufige Bereiche:

  • Lager & Logistik

  • Reinigung

  • Gastronomie & Küche

  • Bau & Handwerk

  • Pflegehilfe (z. B. in Altenheimen)

  • Landwirtschaft

  • Produktion / Fabrikarbeit

 Beispiel:

Yusuf lebt mit Aufenthaltsgestattung in Deutschland. Nach 3 Monaten beantragt er eine Arbeitserlaubnis und findet einen Job in einer Bäckerei als Küchenhilfe.

 

Wie lange darf ich arbeiten?

Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit bekommen hast, kannst du je nach Vertrag:

  • Vollzeit arbeiten (meist 35–40 Stunden pro Woche)

  • oder Teilzeit (z. B. 20 Stunden pro Woche)

  • auch Minijobs sind möglich (bis 538 € im Monat, abgabenfrei)

 Wenn du eine Schulung, einen Sprachkurs oder Qualifizierungsmaßnahme machst, darfst du meist nur bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

 

Was ist mit dem Arbeitsvertrag?

Bevor du eine Arbeit beginnst, musst du immer einen schriftlichen Vertrag haben.

Darin steht:

  • Wie viele Stunden du arbeitest

  • Wie viel Geld du bekommst

  • Urlaubstage

  • Kündigungsfrist

  • Dauer des Vertrags (befristet oder unbefristet)

Wichtig: Lies den Vertrag genau durch und frag nach, wenn du etwas nicht verstehst. Du kannst den Vertrag auch von einer Beratungsstelle überprüfen lassen.

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