Das Arbeitslosengeld in Deutschland ist eine finanzielle Leistung der Arbeitslosenversicherung, die Personen unterstützt, die ihre Beschäftigung verloren haben. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet und soll den Lebensunterhalt während der Arbeitssuche sichern.
Voraussetzungen für den Anspruch
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
•Arbeitslosigkeit: Sie sind ohne Beschäftigung oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche.
•Arbeitslosmeldung: Sie haben sich persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
•Anwartschaftszeit: Sie haben innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Davon werden pauschalierte Abzüge für Steuern und Sozialabgaben vorgenommen, um das sogenannte Leistungsentgelt zu ermitteln. Das Arbeitslosengeld beträgt:
•67 % des Leistungsentgelts für Arbeitslose mit mindestens einem Kind.
•60 % des Leistungsentgelts für Arbeitslose ohne Kinder.
Beispiel:
•Ein Arbeitnehmer ohne Kinder hatte ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro.
•Nach Abzügen ergibt sich ein Leistungsentgelt von ca. 2.100 Euro.
•Das Arbeitslosengeld beträgt somit 60 % von 2.100 Euro, also 1.260 Euro monatlich.
Dauer des Bezugs
Die Bezugsdauer hängt von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Alter des Arbeitslosen ab:
•Unter 50 Jahren:
•12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung: 6 Monate Arbeitslosengeld.
•24 Monate oder mehr: 12 Monate Arbeitslosengeld.
•Ab 50 Jahren:
•Abhängig von der Beschäftigungsdauer kann die Bezugsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate ansteigen.
Beispiel:
•Ein 52-jähriger Arbeitnehmer war in den letzten 5 Jahren insgesamt 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
•Er hat Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld.
Antragstellung
•Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen.
•Die Arbeitslosmeldung kann persönlich bei der Agentur für Arbeit oder online erfolgen.
•Stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld nach der Arbeitslosmeldung. Dafür sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter der Personalausweis, die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers und Ihre Bankverbindung.
Wichtige Hinweise
•Sperrzeiten: Bei Eigenkündigung oder Ablehnung zumutbarer Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
•Nebenverdienst: Ein Nebenverdienst bis zu 165 Euro monatlich bleibt anrechnungsfrei. Höhere Einkünfte werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
•Krankenversicherung: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld sind Sie weiterhin krankenversichert.
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