Wenn du in Deutschland Asyl beantragt hast und eine Arbeit aufnehmen möchtest, gibt es einiges zu beachten. Viele Geflüchtete freuen sich, wenn sie endlich einen Job finden doch bevor du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, solltest du genau wissen, was drinsteht und welche Rechte du hast.
Darf ich überhaupt arbeiten, wenn ich Asyl beantragt habe?
Das kommt auf deinen Aufenthaltsstatus an:
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In den ersten 3 Monaten nach deinem Asylantrag darfst du nicht arbeiten.
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Danach kannst du mit Erlaubnis der Ausländerbehörde arbeiten – oft muss auch die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.
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Wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis (z. B. als anerkannter Flüchtling) hast, darfst du uneingeschränkt arbeiten.
Tipp: Frag immer bei der Ausländerbehörde nach, ob du eine Arbeit aufnehmen darfst – das muss im Aufenthaltstitel stehen.
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist ein schriftliches Dokument, das regelt:
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Wer arbeitet (dein Name)
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Wo du arbeitest (Firma/Ort)
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Was du tust (z. B. Lagerarbeit, Pflegehilfe)
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Wie viel du verdienst
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Wie lange du arbeitest (Arbeitszeiten)
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und wie lange der Vertrag gilt (befristet oder unbefristet)
Wichtig: Du solltest den Vertrag unterschreiben, bevor du anfängst zu arbeiten – und eine Kopie behalten!
Worauf solltest du achten?
Bevor du unterschreibst, lies dir den Vertrag genau durch. Achte besonders auf:
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Lohn – Wie viel bekommst du pro Stunde oder pro Monat? (Mindestlohn 2025: 12,41 € pro Stunde)
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Arbeitszeit – Wie viele Stunden musst du arbeiten? Gibt es Pausen?
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Urlaub – Du hast Anspruch auf Urlaub (mind. 20 Tage bei Vollzeit).
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Kündigung – Welche Fristen gibt es, wenn du kündigen willst oder der Arbeitgeber kündigt?
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Probezeit – Oft gibt es eine Probezeit von 3 bis 6 Monaten, in der die Kündigung schneller möglich ist.
Achtung bei unfairen Verträgen!
Leider gibt es auch Arbeitgeber, die Geflüchtete ausnutzen. Das darf nicht sein!
Du musst nicht rund um die Uhr arbeiten.
Du darfst nicht ohne Vertrag arbeiten.
Du hast das Recht auf Pausen, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Wenn dir etwas komisch vorkommt, hol dir Hilfe – zum Beispiel bei Beratungsstellen wie:
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Faire Integration
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Arbeit und Leben
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Gewerkschaften (z. B. ver.di oder IG Metall)
Deine Rechte als Arbeitnehmer*in in Deutschland
Auch als Asylsuchende*r hast du Rechte:
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Du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
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Du hast Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung
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Du hast Anspruch auf sichere Arbeitsbedingungen
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Du darfst einer Gewerkschaft beitreten
Beispiel: So sieht ein fairer Vertrag aus
Fatima aus Syrien bekommt einen Job als Küchenhilfe. In ihrem Vertrag steht:
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40 Stunden pro Woche
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2.200 € brutto im Monat
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24 Tage Urlaub im Jahr
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Probezeit: 3 Monate
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Kündigungsfrist: 4 Wochen
Das ist ein fairer Vertrag. Alles steht schriftlich drin – Fatima hat eine Kopie und kann damit zur Ausländerbehörde oder einer Beratungsstelle gehen, falls es Fragen gibt.