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Welche Rechte habe ich als geflüchtete Person in Deutschland?

Wenn Sie wegen politischer Verfolgung oder aus humanitären Gründen nach Deutschland geflüchtet sind und hier bleiben möchten, können Sie einen Asylantrag stellen. Wird Ihr Antrag anerkannt, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

In Deutschland gibt es drei Arten von Schutz für geflüchtete Menschen:

Asylberechtigung

Flüchtlingsschutz

Subsidiärer Schutz

In bestimmten Fällen kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch ein Abschiebungsverbot aussprechen – zum Beispiel, wenn Ihnen im Herkunftsland ernsthafte Gefahr droht. Auch dann erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

1. Asylberechtigung (§ 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz)

Asyl erhalten Menschen, die in ihrem Heimatland vom Staat oder von staatlichen Stellen politisch verfolgt werden. Politische Verfolgung liegt vor, wenn jemand wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht oder bestraft wird.

Wichtig: Die Anerkennung als Asylberechtigte*r ist nur möglich, wenn Sie nicht über ein sicheres Drittland nach Deutschland eingereist sind. Weil Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, ist dies in der Praxis selten. Nur wer direkt – zum Beispiel mit dem Flugzeug – einreist, kann anerkannt werden.

Rechte als Asylberechtigte*r:

•Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre

•Verlängerung um weitere 3 Jahre möglich

• Nach 3 Jahren: Chance auf unbefristete Niederlassungserlaubnis

•Anspruch auf Reiseausweis für Flüchtlinge (Blauer Pass) – Reisen ins Heimatland sind nicht erlaubt!

Familiennachzug: Ehepartner & Kinder dürfen nachkommen; Minderjährige dürfen ihre Eltern holen

Arbeiten ist erlaubt; bei Bedarf erhalten Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe

• Anspruch auf Kinder- und Elterngeld

• Teilnahme an Integrationskursen

• Zugang zu Ausbildung und Studium

2. Flüchtlingsschutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 Aufenthaltsgesetz)

Menschen, die in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Meinung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt werden, können den Flüchtlingsstatus erhalten – auch wenn sie über sichere Drittstaaten eingereist sind.

Die Verfolgung kann vom Staat oder von privaten Gruppen ausgehen, wenn der Staat keinen Schutz bietet.

Rechte als anerkannter Flüchtling:

•Gleiche Rechte wie Asylberechtigte

•Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre

• Danach: Verlängerung oder unbefristete Niederlassungserlaubnis

•Anspruch auf Blauen Pass (außer Heimatlandreisen!)

Familiennachzug, Arbeit, Sozialleistungen, Integrationskurse, Ausbildung & Studium

3. Subsidiärer Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Aufenthaltsgesetz)

Subsidiären Schutz bekommen Menschen, die nicht direkt verfolgt werden, denen aber im Heimatland ernsthafter Schaden droht – z. B. durch Krieg, Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung.

Rechte bei subsidiärem Schutz:

•Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, meist verlängerbar

• Nach 5 Jahren: Möglichkeit auf Niederlassungserlaubnis

Kein Anspruch auf Blauen Pass, aber ggf. Grauer Pass möglich

Arbeiten, Kinder-/Elterngeld, Integrationskurse, Ausbildung & Studium

Familiennachzug ist möglich, aber deutlich schwieriger

4. Nationales Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5 u. 7 Aufenthaltsgesetz)

Wenn kein anderer Schutz greift, kann ein Abschiebungsverbot ausgesprochen werden – zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, die im Heimatland nicht behandelt werden können, oder bei besonderer Lebensgefahr.

Rechte bei nationalem Abschiebungsverbot:

•Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, verlängerbar

• Nach 5 Jahren: Möglichkeit auf Niederlassungserlaubnis

•Kein Anspruch auf Blauen Pass, aber evtl. Grauer Pass

Arbeit mit Erlaubnis, Ausbildung & Studium, eingeschränkter Zugang zu Integrationskursen

Familiennachzug nur in sehr wenigen Ausnahmefällen

5. Aufenthaltserlaubnis verlängern

Je nach Schutzstatus ist Ihre Aufenthaltserlaubnis 1 oder 3 Jahre gültig. Spätestens einige Monate vor Ablauf müssen Sie sie bei der Ausländerbehörde verlängern.

Sie brauchen:

•Ihren aktuellen Aufenthaltstitel und Pass (Blauer/Grauer Pass)

•Biometrisches Passfoto

•Arbeitsvertrag & Gehaltsnachweise oder Bescheid vom Jobcenter/Sozialamt

•Meldebescheinigung

6. Wann verliere ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Ihre Anerkennung kann widerrufen oder nicht verlängert werden, wenn:

•sich die Situation im Heimatland stark verbessert hat

•Sie in Ihr Heimatland reisen oder dessen Botschaft aufsuchen

•Sie länger als 6 Monate im Ausland sind oder dauerhaft auswandern

•Sie bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht haben

• Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen

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