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Welche Rechte habe ich als geflüchtete Person mit Behinderung?

Geflüchtete mit Behinderung haben oft zusätzliche Herausforderungen – zum Beispiel beim Wohnen, bei medizinischer Versorgung oder im Asylverfahren. In Deutschland gelten sie als besonders schutzbedürftig und haben deshalb besondere Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten.

In unserem Kapitel „Menschen mit Behinderung“ finden Sie weitere Informationen über Rechte, Nachteilsausgleiche und Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung in Deutschland.

1. Unterstützung im Asylverfahren

Wenn Sie eine Behinderung haben, informieren Sie bitte schon bei der Registrierung als Asylsuchende*r die zuständigen Mitarbeiter*innen über Ihre besondere Situation. Sie haben das Recht auf:

eine barrierefreie oder angepasste Unterkunft, wenn nötig

ausreichende medizinische Versorgung

zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn besondere Bedarfe bestehen

Tipp: Wenn Ihnen in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht geholfen wird, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder sprechen Sie mit den Sozialarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite „Lokale Informationen“.

2. Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis wegen meiner Behinderung bekommen?

Ja. Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung regelmäßige medizinische Behandlung brauchen, die es in Ihrem Herkunftsland nicht gibt, kann das BAMF Ihnen ein nationales Abschiebungsverbot erteilen. Das bedeutet:

• Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr

•Diese kann verlängert werden, wenn sich Ihre Situation oder die Lage im Herkunftsland nicht ändert

Auch wenn Sie nicht behandelt werden müssen, aber nicht arbeiten können und keine Unterstützung im Herkunftsland bekommen, kann ein Abschiebungsverbot möglich sein.

Wichtig: Bringen Sie zur Anhörung beim BAMF alle medizinischen Unterlagen und Atteste mit. Lassen Sie sich am besten vorher von einer Beratungsstelle oder einem/einer Anwält*in beraten.

3. Schwerbehindertenausweis – geht das auch während des Asylverfahrens oder mit Duldung?

Ja, Sie können auch während des Asylverfahrens oder mit einer Duldung einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit erhalten Sie bestimmte Nachteilsausgleiche (zum Beispiel Ermäßigungen oder Unterstützung im Alltag).

 Für Menschen mit Duldung:

Seit 2021 ist die Gültigkeit des Ausweises unabhängig von Ihrer Duldung.

 Für Menschen im Asylverfahren:

Der Schwerbehindertenausweis ist nur so lange gültig wie Ihre Aufenthaltsgestattung.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite „Menschen mit Behinderung“ im Abschnitt „Unterstützt der Staat Menschen mit Behinderung?“.

4. Bekomme ich eine Niederlassungserlaubnis trotz Arbeitsunfähigkeit?

Normalerweise gilt: Wer finanzielle Hilfe vom Staat bekommt, kann keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erhalten.

 Aber: Wenn Sie wegen einer Behinderung nicht arbeiten können, gibt es eine Ausnahme. In diesem Fall ist eine Niederlassungserlaubnis trotzdem möglich – wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit mit ärztlichen Attesten nachweisen.

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