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In Deutschland bleiben ohne Asyl: Die Ausbildungsduldung

Wenn dein Asylantrag abgelehnt wurde oder du keine Asylberechtigung hast, gibt es trotzdem eine Chance, legal in Deutschland zu bleiben: die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder seit 1. März 2024 auch die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung nach § 16g AufenthG.

Was ist eine Ausbildungsduldung?

Die Ausbildungsduldung ist eine besondere Form der Duldung, die dir erlaubt, für die Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland zu bleiben. Das heißt: Du wirst nicht abgeschoben, solange du deine Ausbildung machst.

Beispiel: Ahmed beginnt eine Ausbildung als KFZ-Mechatroniker (dauert 3,5 Jahre). Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde, bekommt er eine Ausbildungsduldung und darf bleiben.

Neu seit 2024: Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG

Statt einer Duldung kannst du jetzt auch eine richtige Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung beantragen, wenn:

  • du deinen Lebensunterhalt selbst sichern kannst oder
  • du Ausbildungsförderung nach dem SGB III bekommst (z. B. BAB).

Das heißt: Du bist nicht nur geduldet, sondern bekommst einen echten Aufenthaltstitel.

Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung

Du kannst eine Ausbildungsduldung bekommen, wenn:

  • Du seit mindestens 3 Monaten geduldet bist oder deine Ausbildung schon im Asylverfahren begonnen hast.
  • Du eine qualifizierte Ausbildung (mind. 2 Jahre, staatlich anerkannt) machst oder beginnen wirst.
  • Du einen Ausbildungsvertrag hast (betrieblich oder schulisch).
  • Du deine Identität geklärt hast oder nachweisen kannst, dass dein Herkunftsland dir keine Papiere ausstellt.
  • Du eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde hast.

Ausschlussgründe

Du bekommst keine Ausbildungsduldung, wenn:

  • die Ausländerbehörde deine Abschiebung bereits geplant hat,
  • du eine schwere Straftat begangen hast (kleine Geldstrafen zählen meist nicht).

Wenn du aus einem sicheren Herkunftsland kommst, ist eine Ausbildungsduldung meist nicht möglich – aber es gibt Ausnahmen. Lass dich beraten!

Was ist eine qualifizierte Berufsausbildung?

Eine qualifizierte Berufsausbildung dauert mindestens zwei Jahre und führt zu einem anerkannten Berufsabschluss, z. B.:

  • Pflegefachkraft
  • Elektroniker*in
  • Tischler*in
  • Erzieher*in

Berufsvorbereitende Kurse oder kurze Helfer-Ausbildungen zählen nicht dazu – außer, du hast danach einen Anschlussvertrag für eine qualifizierte Ausbildung und der Beruf ist ein „Mangelberuf“ (z. B. in der Pflege).

Wichtige Fristen zur Identitätsklärung

Je nach Einreisedatum gelten unterschiedliche Fristen:

  • Eingereist nach dem 1.1.2020: Identität muss innerhalb von 6 Monaten geklärt sein
  • Eingereist 2017–2019: Frist war der 30.06.2020
  • Eingereist vor 2017: Identitätsklärung bei Antragstellung

Wichtig: Sammle Belege für deine Bemühungen (z. B. Botschaftsbesuche, alte Zeugnisse, Bestätigungen).

Ablauf & Antragstellung

Wann beantragen?

Spätestens 7 Monate vor Ausbildungsbeginn, Duldung wird dann bis zu 6 Monate vorher ausgestellt.

Wenn deine Ausbildung später beginnt, kannst du eine Ermessensduldung für die Zwischenzeit beantragen.

Wo beantragen?

Bei der Ausländerbehörde.

Du brauchst:

  • Ausbildungsvertrag + Kammerbestätigung (bei betrieblicher Ausbildung)
  • Schulnachweis (bei schulischer Ausbildung)

Beratung bekommst du bei:

  • Jugendmigrationsdiensten
  • Migrationsberatung für Erwachsene
  • Lokalen Beratungsstellen (z. B. Pro Asyl)

Was passiert, wenn …?

 ich meine Ausbildung abbreche?

  • Melde dich sofort bei der Ausländerbehörde.
  • Du bekommst eine 6-monatige Duldung, um einen neuen Platz zu finden.

ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

  • Wiederholungsprüfung möglich
  • Ausbildungsduldung wird verlängert, solange du in Ausbildung bleibst

 ich die Ausbildung erfolgreich abschließe?

Du kannst eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre beantragen, wenn:

  • Du in deinem erlernten Beruf arbeitest
  • Du selbst für deinen Lebensunterhalt sorgst
  • Du mindestens B1-Deutsch sprichst
  • Du Wohnraum hast (z. B. WG-Zimmer)

Wenn du noch keine Arbeit hast, bekommst du eine Duldung für 6 Monate, um eine Stelle zu finden.

Häufige Fragen

Kann ich mit der Ausbildungsduldung reisen?

Nein. Reisen ins Ausland sind nicht erlaubt. Erst mit einer Aufenthaltserlaubnis ist das möglich.

Bekommen meine Familienangehörigen auch eine Duldung?

In manchen Fällen kann deine Kernfamilie eine Ermessensduldung beantragen. Die Entscheidung liegt bei der Ausländerbehörde.

Was tun bei Ablehnung?

  • Du bekommst einen schriftlichen Bescheid.
  • Du kannst Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
  • Du brauchst dazu auch einen Eilantrag, damit du in Deutschland bleiben darfst.

Ich erfülle die Voraussetzungen nicht – was tun?

Es gibt noch andere Möglichkeiten, z. B. die Beschäftigungsduldung oder andere Aufenthaltstitel. Lass dich beraten

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