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Das Asylrecht in Deutschland und der EU befindet sich in einem ständigen Wandel. Neue Gesetze, Gerichtsurteile und Reformvorschläge beeinflussen, wie Asylbewerber behandelt werden und welche Rechte sie haben.

1. Die Rolle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der EU-Institutionen im Asylverfahren

Deutschland: Das BAMF als zentrale Asylbehörde

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die wichtigste Behörde für Asylverfahren in Deutschland.

Aufgaben des BAMF:

  • Prüfung von Asylanträgen und Entscheidung über den Schutzstatus.
  • Dublin-Verfahren: Prüfung, ob Deutschland oder ein anderes EU-Land für den Antrag zuständig ist.
  • Durchführung von Anhörungen zur Bewertung der Fluchtgründe.
  • Organisation von Integrationsmaßnahmen, z. B. Sprachkurse für anerkannte Flüchtlinge.
  • Koordination von Rückführungen im Falle abgelehnter Asylbewerber.

Kritik am BAMF:

  • Lange Bearbeitungszeiten: Viele Asylbewerber müssen Monate oder Jahre auf eine Entscheidung warten.
  • Hohe Fehlerquote: Viele BAMF-Entscheidungen werden vor Gericht angefochten und revidiert.
  • Mangelnde Qualität bei Anhörungen: Oft werden persönliche Fluchtgründe nicht ausreichend geprüft.

EU: Institutionen und Regelungen

  • Europäische Agentur für Asyl (EUAA): Unterstützt EU-Staaten bei der Bearbeitung von Asylanträgen und verbessert die Qualität der Verfahren.
  • Dublin-Verordnung: Regelt, welches EU-Land für einen Asylantrag zuständig ist.
  • Neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS): Reform der Asylpolitik, die eine gerechtere Verteilung der Asylsuchenden in Europa ermöglichen soll.

Kritik an der EU-Asylpolitik:

  • Ungleiche Verteilung: Mittelmeeranrainerstaaten (Italien, Griechenland, Spanien) tragen die Hauptlast.
  • Fehlende Solidarität: Länder wie Ungarn oder Polen lehnen eine Aufnahme von Flüchtlingen ab.
  • Langsame Reformen: Die EU kann sich nur schwer auf gemeinsame Regeln einigen.

2. Gerichtsurteile zum Asylrecht – Wichtige Entscheidungen in Deutschland und der EU

Deutschland: Wichtige Urteile

  • Bundesverfassungsgericht zum Abschiebestopp nach Afghanistan (2021): Abschiebungen nach Afghanistan müssen ausgesetzt werden, da dort extreme Unsicherheit herrscht.
  • Bundesverwaltungsgericht zur Wehrdienstverweigerung in Syrien (2019): Syrische Männer, die sich dem Militärdienst entziehen, können als politisch Verfolgte anerkannt werden.
  • Oberverwaltungsgerichte zur Lage in Griechenland: Deutschland darf Geflüchtete nicht dorthin abschieben, wenn sie dort unmenschliche Bedingungen erwarten.

EU: Wichtige Urteile

  • EuGH-Urteil zur Dublin-Verordnung (2020): Deutschland darf Asylbewerber nicht in andere EU-Staaten abschieben, wenn dort schlechte Bedingungen herrschen.
  • EuGH-Urteil zur Anerkennung von Flüchtlingsschutz (2017): EU-Staaten dürfen Geflüchteten ihren Schutzstatus nicht einfach entziehen, wenn sie reisen oder ihren Aufenthaltsort wechseln.
  • Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (2022): Spanien durfte Geflüchtete nicht ohne individuelle Prüfung an der Grenze zurückweisen.

Auswirkungen dieser Urteile:

  • Deutschland und andere EU-Staaten müssen ihre Abschiebepolitik anpassen.
  • Schutz für syrische Wehrdienstverweigerer hat sich verbessert.
  • Druck auf Länder wie Griechenland oder Italien steigt, da sie hohe Asylzahlen bewältigen müssen.

 

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