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Was ist die Blaue Karte – EU?

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der hochqualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) erlaubt, in Deutschland und anderen EU-Staaten zu arbeiten und zu leben. Sie richtet sich insbesondere an Personen, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und in Berufen mit hoher Nachfrage arbeiten möchten.

Die Blaue Karte EU wurde 2012 eingeführt, um Fachkräfte aus aller Welt zu gewinnen und den Fachkräftemangel in der EU zu bekämpfen. Sie ist besonders vorteilhaft für Arbeitgeber, da sie es ermöglicht, qualifizierte Mitarbeitende aus dem Ausland schnell und unkompliziert einzustellen.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

1.Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation

•Voraussetzung ist ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss oder ein ausländischer Abschluss, der mit einem deutschen gleichwertig ist.

•Alternativ können Personen mit beruflicher Qualifikation und umfangreicher Berufserfahrung in bestimmten Fällen ebenfalls eine Blaue Karte beantragen.

2.Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot

•Die Fachkraft muss ein konkretes Jobangebot oder einen Arbeitsvertrag in Deutschland vorweisen können.

3.Mindestgehalt

•Für 2024 liegt die Einkommensgrenze für die Blaue Karte bei einem Jahresbruttogehalt von mindestens 58.400 €.

•Für Mangelberufe (z. B. Ingenieure, IT-Fachkräfte, Ärzt:innen, Naturwissenschaftler:innen) liegt die Grenze niedriger, bei 45.552 € brutto im Jahr.

4.Berufsgruppe

•Die Stelle sollte zu den Berufen gehören, die in Deutschland dringend gesucht werden (z. B. Ingenieurwesen, IT, Medizin, Mathematik).

5.Krankenversicherung

•Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist obligatorisch.

6.Einreise mit Visum

•Personen, die bereits in Deutschland sind, können die Blaue Karte EU direkt beantragen. Andere benötigen ein entsprechendes Visum zur Einreise.

Vorteile der Blauen Karte EU

1.Schnelle Niederlassungserlaubnis

•Inhaber:innen der Blauen Karte EU können bereits nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

•Wer über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) verfügt, kann die Niederlassungserlaubnis schon nach 21 Monaten erhalten.

2.Familiennachzug ohne Sprachkenntnisse

•Familienmitglieder können ohne Nachweis von Deutschkenntnissen nachziehen.

•Ehepartner:innen dürfen sofort in Deutschland arbeiten.

3.Freizügigkeit in der EU

•Mit der Blauen Karte EU können Fachkräfte nach 18 Monaten in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen und dort arbeiten, sofern die nationalen Voraussetzungen des neuen Staates erfüllt sind.

4.Attraktive Arbeitsbedingungen

•Anspruch auf Gehälter über dem Mindestlohn und Zugang zu Sozialversicherungen.

5.Unabhängigkeit vom Arbeitgeber

•Nach zwei Jahren kann die Blaue Karte EU unabhängig von der ursprünglich genehmigten Stelle verlängert werden.

Antragsverfahren für die Blaue Karte EU

1.Vorbereitung

•Stellenangebot oder Arbeitsvertrag sichern.

•Hochschulabschluss prüfen und anerkennen lassen (z. B. über die Datenbank anabin).

•Ggf. Berufsqualifikation anerkennen lassen, falls notwendig.

2.Antragstellung

•Beantragung der Blauen Karte EU bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland oder direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland.

•Folgende Dokumente sind erforderlich:

•Gültiger Reisepass

•Arbeitsvertrag oder Stellenangebot

•Nachweis der Qualifikation (Hochschulzeugnisse, ggf. mit Übersetzung)

•Krankenversicherungsnachweis

•Einkommensnachweise

3.Bearbeitungszeit

•Die Bearbeitungsdauer variiert, beträgt aber in der Regel 4–6 Wochen.

4.Erhalt der Blauen Karte EU

•Nach Genehmigung wird die Blaue Karte ausgestellt, mit der die Fachkraft in Deutschland arbeiten und leben kann.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: JIG.WORLD

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