Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex und erfordert von Unternehmen eine genaue Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorschriften. Von der Einstellung neuer Mitarbeiter über die tägliche Arbeitszeitdokumentation bis hin zur Einhaltung von Kündigungsfristen – jeder Schritt muss rechtssicher erfolgen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Regelungen können zu hohen Bußgeldern, rechtlichen Auseinandersetzungen und Reputationsschäden führen. Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, sich mit den wichtigsten Pflichten und Vorschriften auseinanderzusetzen.
1. Arbeitsverträge und Dokumentationspflichten
- Arbeitsverträge müssen schriftlich festgehalten werden (§ 2 NachwG).
- Wichtige Vertragsinhalte: Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen.
- Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten bei Minijobs und Branchen mit Mindestlohn (§ 17 MiLoG).
2. Melde- und Sozialversicherungspflichten
- Anmeldung bei der Krankenkasse zur Sozialversicherungspflicht.
- Elektronische Meldung an die Sozialversicherungsträger.
- Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben.
3. Arbeitsschutz und Arbeitszeitregelungen
- Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG): max. 48 Stunden pro Woche, Ruhezeiten von 11 Stunden.
- Regelungen zum Mutterschutz und Arbeitsschutzmaßnahmen für gefährdete Arbeitnehmer.
- Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG).
4. Kündigungs- und Abmahnungsverfahren
- Kündigungsschutz gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.
- Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen (§ 622 BGB).
- Dokumentation und Begründung von Abmahnungen zur Vermeidung rechtlicher Konflikte.
5. Datenschutz und Mitarbeiterdaten
- Einhaltung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Datenschutzgerechte Speicherung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten.
- Betriebsvereinbarungen zur Nutzung von IT-Systemen und Überwachung.
6. Tarifverträge und Betriebsratsbeteiligung
- Prüfung, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und welche Rechte sich daraus ergeben.
- Betriebsrat muss in bestimmten Fällen beteiligt werden (§ 87 BetrVG).
- Pflicht zur Unterrichtung und Anhörung des Betriebsrats bei bestimmten Personalmaßnahmen.