Deutschland benötigt qualifizierte Fachkräfte und bietet verschiedene Möglichkeiten für ausländische Arbeitnehmer, um legal im Land zu arbeiten und zu leben. Zwei der wichtigsten Wege sind die Chancenkarte und die Blaue Karte EU (Blue Card). Beide erleichtern es Fachkräften aus dem Ausland, in Deutschland eine Stelle zu finden oder direkt mit einem Arbeitsvertrag einzureisen.
1. Chancenkarte – Punktesystem für die Arbeitssuche
Die Chancenkarte wurde 2024 eingeführt und richtet sich an qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die noch keine feste Arbeitsstelle in Deutschland haben, aber in Deutschland arbeiten möchten. Sie basiert auf einem Punktesystem, das verschiedene Qualifikationen und Erfahrungen berücksichtigt.
Voraussetzungen für die Chancenkarte
Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Bewerber mindestens 6 Punkte im Punktesystem erreichen. Die Punkte werden für folgende Kriterien vergeben:
- Berufsqualifikation (z. B. eine anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss)
- Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre)
- Sprachkenntnisse (Deutsch auf mindestens A1 oder Englisch auf B2)
- Alter (unter 35 Jahre gibt mehr Punkte)
- Vorherige Aufenthalte in Deutschland (z. B. Studium, Ausbildung oder Arbeitsaufenthalt)
- Mangelberuf (wenn der Beruf in Deutschland stark gefragt ist)
Vorteile der Chancenkarte
- Einreise nach Deutschland für 1 Jahr zur Jobsuche
- Arbeiten bis zu 20 Stunden pro Woche bereits während der Jobsuche erlaubt
- Flexible Stellensuche – nicht auf eine bestimmte Branche beschränkt
Einschränkungen
- Man muss selbst aktiv eine Arbeitsstelle suchen
- Die Chancenkarte gilt nur für 1 Jahr, kann aber verlängert werden, wenn man eine Arbeitsstelle findet
2. Blaue Karte EU – Visum für hochqualifizierte Fachkräfte
Die Blue Card ist eine Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, die bereits ein konkretes Jobangebot in Deutschland haben. Sie wurde eingeführt, um Fachkräfte mit Hochschulabschluss aus Drittstaaten nach Deutschland zu holen.
Voraussetzungen für die Blue Card
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (in Deutschland anerkannt)
- Ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot in Deutschland
- Ein Mindestgehalt von 45.300 € brutto pro Jahr (Stand 2024)
- Für Mangelberufe (z. B. IT, Ingenieurwesen, Medizin, Naturwissenschaften) reicht ein geringeres Jahresgehalt von ca. 41.000 € brutto
Vorteile der Blue Card
- Schnelle Aufenthaltserlaubnis für bis zu 4 Jahre
- Niederlassungserlaubnis (Dauerhaftes Aufenthaltsrecht) schon nach 33 Monaten möglich
- Familiennachzug: Ehepartner dürfen ohne Sprachkenntnisse nachziehen und direkt arbeiten
- Wechsel innerhalb der EU: In vielen anderen EU-Ländern kann die Blue Card ebenfalls genutzt werden
Einschränkungen
- Man muss bereits einen Job in Deutschland haben, bevor man die Blue Card beantragen kann
- Gilt nur für akademische Berufe mit einem Mindestgehalt
3. Unterschiede zwischen Chancenkarte und Blue Card
Kriterium | Chancenkarte | Blue Card EU |
Zielgruppe | Jobsuchende mit Berufserfahrung oder Ausbildug | Hochqualifizierte mit festem Jobangebot |
Jobangebot erforderliche | Nein | Ja |
Gültigkeit | 1 Jahr ( verlängerbar ) | Bis zu 4 Jahre |
Mindestgeht | Kein Mindestgehalt | 45.300€/ 41.000€ für Mangelberufe |
Niederlassungs | Nach mind. 3 Jahre Arbeit | Schon nach 33 Monaten ( oder 21 Monaten mit B1- Deutschkenntnissen) |
Arbeiten während der Jobsuche | Ja, bis zu 20 Std./Woche | Nein, Job muss vorher da sein |
Gilt für welche Berufe | Fast alle Berufe mit Qualifikation | Nur akademiche Berufe |