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Was ist der Daueraufenthalt-EU?

Der Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der nach EU-Recht geregelt ist. Er gibt Drittstaatsangehörigen ein hohes Maß an Sicherheit und Rechte, die mit denen von EU-Bürger:innen vergleichbar sind. Mit diesem Aufenthaltstitel kann eine Person nicht nur dauerhaft in Deutschland bleiben, sondern auch unter bestimmten Voraussetzungen in andere EU-Staaten umziehen und dort arbeiten oder studieren.
Der Titel unterscheidet sich von der Niederlassungserlaubnis durch seine Gültigkeit in der gesamten EU (mit Ausnahme von Dänemark und Irland).

Vorteile des Daueraufenthalts-EU

1.Unbefristeter Aufenthaltstitel
•Wie die Niederlassungserlaubnis ist der Daueraufenthalt-EU unbefristet und muss nicht verlängert werden.

2.Freizügigkeit in der EU
•Ermöglicht den Umzug und die Aufnahme von Arbeit in anderen EU-Staaten, sofern die nationalen Bedingungen dort erfüllt sind.

3.Ähnliche Rechte wie EU-Bürger:innen
•Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Sozialleistungen und Wohnungsmarkt.

4.Familiennachzug
•Erleichterte Bedingungen für den Nachzug von Ehepartner:innen und Kindern.

5.Rechtsanspruch
•Drittstaatsangehörige haben einen Rechtsanspruch auf den Daueraufenthalt-EU, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für den Daueraufenthalt-EU

Die Anforderungen sind vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis, aber es gibt zusätzliche Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Absicherung und Integration:

1. Aufenthalt in Deutschland
•Mindestens 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit einem gültigen Aufenthaltstitel.

2. Gesicherter Lebensunterhalt
•Nachweis, dass der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gesichert ist.

3. Wohnraum
•Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und ggf. mitreisende Familienangehörige.

4. Rentenversicherung
•Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare private Altersvorsorge.

5. Sprachkenntnisse und Integration
•Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1-Niveau und Grundkenntnisse über das gesellschaftliche und rechtliche System in Deutschland (z. B. durch einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs).

6. Keine Straftaten
•Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben.

Besondere Regelungen für bestimmte Gruppen

1.Inhaber der Blauen Karte EU
•Sie können den Daueraufenthalt-EU bereits nach 33 Monaten beantragen, bei Deutschkenntnissen (B1) sogar nach 21 Monaten.

2.Asylberechtigte oder anerkannte Geflüchtete
•Zeiten des Asylstatus oder des subsidiären Schutzes werden angerechnet.

3.Studierende und Forschende
•Zeiten eines Studiums oder einer Forschungstätigkeit in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Antragsverfahren für den Daueraufenthalt-EU

1. Beratung und Vorbereitun
•Antragsteller sollten sich bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen.

2. Antragstellung
•Der Antrag muss schriftlich bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen.

3. Benötigte Unterlagen
•Gültiger Reisepass
•Aufenthaltstitel und Nachweis über die Aufenthaltsdauer (z. B. Meldebescheinigung)
•Nachweise über Einkommen (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen)
•Nachweis über Rentenversicherungsbeiträge
•Mietvertrag und Nachweis über Wohnfläche
•Sprachzertifikat (B1)
•Bescheinigung über den Abschluss eines Integrationskurses (falls erforderlich)

4. Entscheidung und Bescheid
•Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel aus.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: JIG.WORLD

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