Wenn du in Deutschland Asyl beantragt hast, beginnt für dich ein neuer Lebensabschnitt. Viele Dinge sind neu, viele Regeln ungewohnt
Welche Rechte habe ich im Asylverfahren?
Auch wenn dein Asylantrag noch läuft, hast du in Deutschland wichtige Grundrechte. Hier sind einige davon:
1. Recht auf Unterkunft und Versorgung
Solange dein Asylverfahren läuft, bekommst du:
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einen Platz zum Wohnen (meist in einer Gemeinschaftsunterkunft)
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Essen oder Geld für Lebensmittel
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Kleidung
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medizinische Grundversorgung
Beispiel:
Farid lebt seit zwei Monaten in einer Unterkunft. Er bekommt monatlich Geld für Essen und Kleidung und hat eine Krankenkarte für Arztbesuche.
2. Recht auf medizinische Hilfe
Du bekommst medizinische Hilfe, wenn du krank bist – auch im Asylverfahren. In Notfällen wirst du immer behandelt.
Wichtig: Bei kleineren Krankheiten brauchst du manchmal vorher eine „Behandlungsschein“ oder deine „Gesundheitskarte“. Frag am besten beim Sozialamt oder in der Unterkunft nach.
3. Recht auf einen Dolmetscher
Beim Gespräch mit dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) hast du das Recht auf einen Dolmetscher, wenn du nicht gut Deutsch sprichst. Auch bei Behörden kannst du oft um Hilfe durch einen Übersetzerin bitten.
4. Recht auf Arbeit (unter bestimmten Bedingungen)
Nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland kannst du mit Erlaubnis der Ausländerbehörde arbeiten – wenn keine Arbeitsverbote vorliegen.
Mehr Infos dazu findest du in unserem Blogbeitrag:
„Arbeit finden im Asylverfahren – so klappt’s“ https://jig.world/de/arbeit-finden-im-asylverfahren/
Was ist verboten im Asylverfahren?
1. Keine Schwarzarbeit
Du darfst nicht ohne Arbeitserlaubnis und nicht ohne Vertrag arbeiten. Schwarzarbeit ist verboten und kann dir große Probleme machen – zum Beispiel ein Bußgeld oder ein Arbeitsverbot.
Beispiel:
Ali hat einen Job als Küchenhilfe angenommen, ohne die Ausländerbehörde zu informieren. Als das entdeckt wird, bekommt er eine Geldstrafe und darf erstmal nicht mehr arbeiten.
2. Nicht einfach den Wohnort wechseln
Du darfst deinen Wohnort oder deine Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen, vor allem in der Anfangszeit. Wenn du umziehen willst, musst du das bei der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt beantragen.
3. Keine Gewalt, keine Bedrohungen
In Deutschland gilt: Probleme werden ohne Gewalt gelöst – mit Worten, mit Hilfe oder durch das Gericht. Wer andere bedroht oder verletzt, bekommt ernsthafte Konsequenzen, auch für das Asylverfahren.
4. Falsche Angaben oder gefälschte Dokumente
Beim Asylantrag musst du ehrlich sein. Wenn du falsche Angaben machst oder gefälschte Papiere vorlegst, kann dein Antrag abgelehnt werden. Auch bei anderen Behörden (Jobcenter, Sozialamt) gilt: Ehrlichkeit ist wichtig.
5. Kein Diebstahl oder Betrug
Auch kleine Diebstähle (z. B. im Supermarkt) gelten als Straftat. Solche Dinge können deinen Aufenthalt gefährden. Hol dir Hilfe, wenn du in Not bist – es gibt Anlaufstellen, die dich unterstützen können.