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Was bedeutet doppelte Staatsbürgerschaft?

Die doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet, dass eine Person gleichzeitig zwei Staatsangehörigkeiten besitzt – in diesem Fall die deutsche und die türkische. Damit sind die Rechte und Pflichten beider Länder verbunden, darunter:

•Politische Rechte (z. B. Wahlrecht in beiden Ländern).
•Pflichten wie Steuerzahlungen oder Wehrpflicht (je nach Land).
•Zugang zu Sozialleistungen und staatlichen Dienstleistungen in beiden Ländern.

Wer kann die doppelte Staatsbürgerschaft haben?

1. Personen türkischer Herkunft in Deutschland
•Türkische Staatsangehörige, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, können unter bestimmten Bedingungen beide Staatsangehörigkeiten behalten.
•In Deutschland wurde die doppelte Staatsbürgerschaft durch das Staatsangehörigkeitsgesetz teilweise ermöglicht, insbesondere für Kinder von Migrant:innen.

2. Deutsche mit Verbindungen zur Türkei
•Deutsche Staatsangehörige, die in der Türkei arbeiten, studieren oder familiäre Bindungen haben, können die türkische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne ihre deutsche zu verlieren. Dies ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden.

3. Kinder mit Eltern aus beiden Ländern
•Kinder, deren Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben (ein Elternteil deutsch, der andere türkisch), erhalten bei Geburt in der Regel beide Staatsbürgerschaften.

Rechtliche Grundlagen

1.Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht
•In der Regel muss bei der Einbürgerung in Deutschland die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden.
•Eine Ausnahme gilt für EU-Staatsangehörige und Personen, bei denen die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft unzumutbar ist (z. B. bei Nachteilen im Heimatland).

2.Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht
•Die Türkei erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft ohne Einschränkungen.
•Türkische Staatsangehörige, die eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, können unter bestimmten Bedingungen die türkische beibehalten.

3.Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis)
•Sowohl in Deutschland als auch in der Türkei spielt die Abstammung eine wichtige Rolle bei der Vergabe der Staatsangehörigkeit.

Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft

1. Für türkische Staatsangehörige in Deutschland

•Nachweis über einen langen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (meist 8 Jahre).
•Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau.
•Nachweis über Integration (z. B. erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses).
•Keine schwerwiegenden Straftaten.

2. Für Deutsche in der Türkei

•Längerer Aufenthalt in der Türkei (meist 5 Jahre mit ununterbrochenem Aufenthaltstitel).
•Nachweis von wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Bindungen zur Türkei.
•Antragstellung bei den türkischen Behörden.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: JIG.WORLD

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