Sich bereits nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen – ist das möglich? Ja! Ein neues Gesetz hat die Einbürgerung nach 5 Jahren eingeführt. In besonderen Fällen kann sogar eine Einbürgerung nach 3 Jahren erfolgen. Zudem bringt das neue Einbürgerungsgesetz weitere Verbesserungen mit sich, insbesondere die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft als Standard.
Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Neuerungen zur Einbürgerung nach 5 Jahren und erklären die allgemeinen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Dokumente für den Antrag. Zudem zeigen wir, unter welchen Bedingungen eine beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren möglich ist.
Einbürgerung nach 5 Jahren – Wichtige Informationen
Bisher lag die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung in Deutschland bei 8 Jahren. Doch mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 wurde diese Frist auf 5 Jahre reduziert.
Eine weitere zentrale Neuerung betrifft die doppelte Staatsbürgerschaft. Ab sofort können grundsätzlich alle Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten – sofern das Herkunftsland dies ebenfalls erlaubt.
Mehr Details zu den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie in unserem Blog-Artikel.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Neben der Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Besitz eines unbefristeten oder bestimmten befristeten Aufenthaltsrechts (z. B. Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach § 18a oder § 18b AufenthG)
- Fähigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe
- Keine Vorstrafen
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
- Bestehen des Einbürgerungstests über deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung
Nutzen Sie unseren kostenlosen Einbürgerungs-Check, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
Benötigte Dokumente für den Einbürgerungsantrag
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Pass und Geburtsurkunde
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Nachweise zur finanziellen Selbstständigkeit
- Sprachnachweise und Bestätigung über bestandenen Einbürgerungstest
- Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag und weitere relevante Formulare
Eine detaillierte Liste aller Dokumente finden Sie auf unserer Hauptseite zur Einbürgerung.
Vorteile der Einbürgerung nach 5 Jahren
Der Aufwand für eine Einbürgerung lohnt sich, denn sie bringt viele Vorteile:
- Lebenslanges Aufenthaltsrecht in Deutschland ohne Verlängerungen
- Freizügigkeit in der EU und einfacher Zugang zu Visa für viele Länder
- Diplomatischer Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland
- Familiennachzug & Miteinbürgerung: Angehörige können gemeinsam eingebürgert werden