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Sich bereits nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen – ist das möglich? Ja! Ein neues Gesetz hat die Einbürgerung nach 5 Jahren eingeführt. In besonderen Fällen kann sogar eine Einbürgerung nach 3 Jahren erfolgen. Zudem bringt das neue Einbürgerungsgesetz weitere Verbesserungen mit sich, insbesondere die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft als Standard.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Neuerungen zur Einbürgerung nach 5 Jahren und erklären die allgemeinen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Dokumente für den Antrag. Zudem zeigen wir, unter welchen Bedingungen eine beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren möglich ist.

Einbürgerung nach 5 Jahren – Wichtige Informationen

Bisher lag die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung in Deutschland bei 8 Jahren. Doch mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 wurde diese Frist auf 5 Jahre reduziert.

Eine weitere zentrale Neuerung betrifft die doppelte Staatsbürgerschaft. Ab sofort können grundsätzlich alle Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten – sofern das Herkunftsland dies ebenfalls erlaubt.

Mehr Details zu den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie in unserem Blog-Artikel.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Neben der Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Besitz eines unbefristeten oder bestimmten befristeten Aufenthaltsrechts (z. B. Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach § 18a oder § 18b AufenthG)
  • Fähigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe
  • Keine Vorstrafen
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
  • Bestehen des Einbürgerungstests über deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung

Nutzen Sie unseren kostenlosen Einbürgerungs-Check, um eine erste Einschätzung zu erhalten.

Benötigte Dokumente für den Einbürgerungsantrag

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Pass und Geburtsurkunde
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Nachweise zur finanziellen Selbstständigkeit
  • Sprachnachweise und Bestätigung über bestandenen Einbürgerungstest
  • Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag und weitere relevante Formulare

Eine detaillierte Liste aller Dokumente finden Sie auf unserer Hauptseite zur Einbürgerung.

Vorteile der Einbürgerung nach 5 Jahren

Der Aufwand für eine Einbürgerung lohnt sich, denn sie bringt viele Vorteile:

  • Lebenslanges Aufenthaltsrecht in Deutschland ohne Verlängerungen
  • Freizügigkeit in der EU und einfacher Zugang zu Visa für viele Länder
  • Diplomatischer Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland
  • Familiennachzug & Miteinbürgerung: Angehörige können gemeinsam eingebürgert werden

 

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