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Deutschland sucht händeringend Fachkräfte – besonders in Bereichen wie IT, Pflege, Handwerk oder Technik. Wenn qualifiziertes Personal im Inland knapp ist, kann die Lösung darin liegen, Fachkräfte aus Drittstaaten (also Ländern außerhalb der EU) einzustellen.

1. Wer gilt als „Fachkraft“?

Seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (2020) gibt es zwei Kategorien:

  • Fachkraft mit Berufsausbildung
    Anerkannte, mindestens 2-jährige Berufsausbildung

  • Fachkraft mit akademischer Ausbildung
     Hochschulabschluss, in Deutschland anerkannt oder vergleichbar

Tipp: Anerkennung prüfen unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

2. Schritt für Unternehmen: Stellenangebot und Qualifikation

Du brauchst eine offene Stelle mit einem konkreten Anforderungsprofil. Dann gilt es zu prüfen:

Hat die ausländische Fachkraft die nötige Ausbildung?
Ist die Qualifikation in Deutschland anerkannt (oder gleichwertig)?
Entspricht das Gehalt den deutschen Standards?

3. Anerkennungsverfahren

Die ausländische Ausbildung muss offiziell anerkannt werden. Zuständig sind je nach Beruf verschiedene Kammern oder Behörden (z. B. IHK, ZAB).

Dauer: i.d.R. 2–4 Monate
Ergebnis:

  • voll anerkannt ➝ weiter mit Visum

  • teilweise anerkannt ➝ Anpassungsqualifizierung möglich

4. Visum und Aufenthaltstitel

Die Fachkraft stellt bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland einen Visumantrag zur Erwerbstätigkeit. Benötigte Unterlagen:

  • Anerkennungsbescheid

  • Arbeitsvertrag

  • Nachweis über Qualifikation

  • Krankenversicherung

  • ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse

Alternativen:

  • Blaue Karte EU (bei akademischem Beruf & mind. 45.300 € Gehalt pro Jahr, Stand 2025)

  • Visum zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (wenn noch eine Anpassung in Deutschland nötig ist)

5. Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

In vielen Fällen prüft die BA:

  • ob die Fachkraft unter den gleichen Bedingungen wie ein deutscher Arbeitnehmer beschäftigt wird (Gleichwertigkeit)

  • ob kein bevorrechtigter (z. B. deutscher oder EU-) Bewerber zur Verfügung steht (in manchen Berufen entfällt diese Prüfung)

6. Einreise und Arbeitsbeginn

Nach erfolgreicher Visumerteilung darf die Fachkraft einreisen und mit der Arbeit beginnen. Wichtig ist:

  • Meldepflicht innerhalb von 2 Wochen in Deutschland

  • Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen

  • Arbeitgeber meldet die Fachkraft bei Sozialversicherung & Krankenkasse an

7. Integration im Unternehmen

Eine gute Einarbeitung und Integration sind entscheidend für eine langfristige Zusammenarbeit:

  • Sprachkurse fördern

  • Wohnungs- und Behördengänge unterstützen

  • Kulturelle Unterschiede sensibel begleiten

  • Mentoringprogramme im Betrieb einführen

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