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In Deutschland sind Ehe und Familie besonders geschützt – das steht sogar im Grundgesetz. Trotzdem ist es für Menschen aus Nicht-EU-Ländern („Drittstaatsangehörige“) gar nicht so einfach, ihre Familie nach Deutschland zu holen. Ob das klappt, hängt vor allem von deinem Aufenthaltsstatus ab – und leider auch von einigen weiteren Bedingungen.

Kann ich überhaupt einen Antrag auf Familiennachzug stellen?

Das geht nur, wenn du mindestens eine Aufenthaltserlaubnis hast. Aber das allein reicht noch nicht – es gibt ein paar weitere Voraussetzungen, die du erfüllen musst. Die erklären wir dir gleich.

Wen kann ich nach Deutschland holen?

Du kannst nur deine sogenannte Kernfamilie nachholen:

  • Deine Ehefrau oder deinen Ehemann (auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind erlaubt, wenn sie eingetragen sind)

  • Deine minderjährigen, ledigen Kinder

  • Wenn du selbst minderjährig und allein in Deutschland bist: dann kannst du deine Eltern oder andere Sorgeberechtigte holen

 Geschwister, Großeltern oder andere Verwandte kannst du nur in Ausnahmefällen nachholen – zum Beispiel bei einer besonderen Härte (z. B. wenn ein Familienmitglied in Lebensgefahr ist). Diese Ausnahme ist aber sehr schwer durchzubekommen. Wenn du so einen Härtefall vermutest, hol dir am besten rechtlichen Rat.

Neu seit März 2024:

Wenn du zu einer bestimmten Berufsgruppe gehörst (z. B. leitende Angestellte, Wissenschaftlerin, Technikerin in einem Forschungsteam usw.), kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch deine Eltern oder Schwiegereltern nachholen. Dafür brauchst du u. a. eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige. Außerdem muss der Lebensunterhalt für alle abgesichert sein – inklusive Krankenversicherung.

Was muss ich erfüllen, damit der Familiennachzug klappt?

  1. Du musst genug Geld verdienen.
    Du darfst kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen. Es geht nicht darum, ob du willst – es reicht schon, wenn du Anspruch hättest. Du musst also mit deinem Einkommen deine ganze Familie versorgen können. Wie viel das genau sein muss, hängt davon ab, wie viele Personen nachkommen sollen.

  2. Deine Wohnung muss groß genug sein.
    Als Richtwert gelten:

    • 12 m² pro Person ab 6 Jahren

    • 10 m² für Kinder unter 6 Jahren

    • Babys unter 2 Jahren werden meist nicht mitgerechnet

    Es gibt Ausnahmen – z. B. für Fachkräfte mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. Blaue Karte, Forschende, Lehrkräfte usw.). Diese müssen keinen Wohnraumnachweis erbringen. Diese Regel gilt bis Ende 2028.

  3. Du brauchst eine Krankenversicherung für alle.
    Am besten funktioniert das über eine Familienversicherung. Mehr Infos dazu findest du im Kapitel „Krankenversicherung“.

  4. Deine Ehepartnerin muss Deutsch sprechen – mindestens auf A1-Niveau.
    Dafür braucht es ein offizielles Sprachzertifikat. Für Kinder:

    • Unter 16 Jahren: kein Sprachnachweis nötig

    • Über 16 Jahre: Deutsch auf C1-Niveau oder ein Schul-/Ausbildungsabschluss

    Es gibt Ausnahmen von der Sprachpflicht, z. B.:

    • Wenn du eine Blaue Karte EU hast

    • Wenn deine Partnerin einen akademischen Abschluss hat

    • Wenn eure Familie aus bestimmten Ländern kommt (z. B. USA, Japan, Kanada, Neuseeland usw.)

    • Wenn es in eurem Land keine Möglichkeit gibt, Deutsch zu lernen oder ein Zertifikat zu bekommen (Härtefallregelung)

    • Bei Krankheit oder Behinderung (mit Attest)

Was ist, wenn ich deutsche Staatsbürger*in bin?

Dann wird’s leichter!
Du musst nicht beweisen, dass du genug Geld verdienst oder eine große Wohnung hast. Aber die Deutschkenntnisse deiner Familie bleiben trotzdem Voraussetzung.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Deine Familie muss den Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland (oder dort, wo sie aktuell leben) persönlich stellen. Dafür braucht ihr:

  1. Einen Termin bei der Botschaft

  2. Einen Stapel Dokumente (siehe unten)

Nach dem Termin schickt die Botschaft den Antrag an die Ausländerbehörde in Deutschland. Diese prüft alles, schreibt eine Stellungnahme – und das Ganze kann lange dauern: oft mehrere Monate, manchmal sogar über ein Jahr.

Wenn alles passt, bekommt deine Familie ein Visum und kann legal einreisen.

Welche Unterlagen braucht meine Familie für den Botschaftstermin?

Mindestens diese:

  • Die Terminbestätigung der Botschaft

  • Visumanträge für alle Personen

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunde

  • Auszug aus dem Familienregister (falls vorhanden)

  • Reisepässe

  • 2 biometrische Passfotos pro Person

  • Deine Aufenthaltserlaubnis (Kopie)

Alle ausländischen Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und eventuell legalisiert (beglaubigt) werden. Infos dazu gibt’s auf der Webseite der jeweiligen Botschaft.

Wichtig: Die Botschaft kann auch weitere Dokumente verlangen – also am besten vorher auf der Webseite der Botschaft nachschauen, was genau benötigt wird.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn die Ausländerbehörde den Antrag ablehnt, wird das von der Botschaft schriftlich mitgeteilt – meist mit einer Begründung (z. B. Verdacht auf Scheinehe).

Dann habt ihr zwei Möglichkeiten:

  1. Widerspruch einlegen (innerhalb von 1 Monat) – direkt bei der Botschaft.
    Eure Familie schreibt, warum sie die Ablehnung für falsch hält. Dann wird alles noch einmal geprüft.

  2. Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin einreichen (innerhalb von 4 Wochen).
    Das macht am besten eine Anwältin. Wenn ihr euch rechtlich beraten lassen wollt, holt euch vorher Hilfe.

Was passiert, wenn meine Familie in Deutschland angekommen ist?

Nach der Ankunft muss sich deine Familie:

  1. Beim Einwohnermeldeamt anmelden

  2. Bei der Ausländerbehörde melden – dort bekommen sie ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung

Diese Termine kannst du auch schon vor der Einreise online buchen.

Wenn du schulpflichtige Kinder hast, musst du sie auch für die Schule anmelden. Mehr Infos dazu findest du im Kapitel „Schule“.

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