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In vielen Ländern haben Frauen gesetzlich die gleichen Rechte wie Männer. Doch im Alltag sieht das oft anders aus. Auch in Deutschland gibt es noch viele Bereiche, in denen Frauen benachteiligt werden – zum Beispiel in der Politik, im Job oder wenn es um Gewalt geht. Aber: Es gibt Gesetze, die Frauen schützen. Und es gibt viele Stellen, an die du dich wenden kannst, wenn du Hilfe brauchst.

Frauen in Politik und Beruf

Laut dem Gleichbehandlungsgesetz sind Frauen und Männer in Deutschland gleichberechtigt. Trotzdem sind weniger Frauen in Chefpositionen oder in der Politik vertreten – obwohl sie oft genauso gut oder sogar besser ausgebildet sind.

Seit 2015 gibt es ein Gesetz, das große Unternehmen verpflichtet, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Auch in der Politik arbeiten viele Parteien mit sogenannten Frauenquoten, um mehr Frauen in wichtige Ämter zu bringen.

Tipp: Wenn du dich wegen deines Geschlechts benachteiligt fühlst, kannst du dich an die Antidiskriminierungsstelle wenden: 030 – 18555 1855 oder www.antidiskriminierungsstelle.de

Lohn, unbezahlte Arbeit und Gleichstellung

Frauen in Deutschland verdienen oft weniger als Männer – auch wenn sie die gleiche Arbeit machen. Außerdem übernehmen viele Frauen zusätzlich Haushalt, Kindererziehung oder Pflege, oft ohne Bezahlung.

Einmal im Jahr gibt es den Equal Pay Day – dieser Tag soll darauf aufmerksam machen, dass Frauen oft schlechter bezahlt werden.

Tipp: Wenn du arbeiten willst, ist Deutsch lernen ein wichtiger Schritt. Es gibt spezielle Frauenkurse oder Elternkurse, zum Beispiel vom BAMF. Beratungsstellen in deiner Nähe findest du auf bamf.de oder stark-im-beruf.de.

Recht auf Schwangerschaftsabbruch

Wenn du ungewollt schwanger bist, kannst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Schwangerschaft beenden. Das geht in den ersten 12 Wochen – aber nur nach einer Beratung.

Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 0800 40 40 020
Beratungsstellen: www.familienplanung.de

Genitalverstümmelung (FGM) ist verboten

Die weibliche Genitalverstümmelung ist in Deutschland verboten und strafbar – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wurde („Ferienbeschneidung“).

Es gibt medizinische Hilfe und die Möglichkeit, die Klitoris operativ wiederherstellen zu lassen – z. B. im Desert Flower Center in Berlin.

Hilfetelefon bei FGM: 08000 11 60 16 (rund um die Uhr, mehrsprachig)

Frauenspezifische Fluchtgründe

Einige Frauen fliehen wegen Gewalt, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung. Das nennt man frauenspezifische Verfolgung. Leider wird das beim Asylverfahren nicht immer anerkannt.

Du kannst beim BAMF eine weibliche Anhörerin und Dolmetscherin verlangen. Hol dir vorher Hilfe bei einer Beratungsstelle oder einer Anwältin – z. B. über proasyl.de.

Kinderehe und Zwangsheirat

In Deutschland darf man erst ab 18 Jahren heiraten. Ehen mit Minderjährigen sind verboten oder werden vom Gericht aufgelöst.

Auch Zwangsehen – also Hochzeiten ohne Einverständnis – sind strafbar.

Hilfe bekommst du beim Krisentelefon Zwangsheirat:
0800 06 67 888 oder zwangsheirat@kargah.de

Sexuelle Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung

Sexuelle Gewalt ist in Deutschland strafbar – ganz egal, wer der Täter ist (Fremder, Partner, Chef …).

Dazu zählen:

  • unerwünschte Berührungen

  • beleidigende Sprüche

  • Zwang zu sexuellen Handlungen

  • Vergewaltigung

Du kannst zur Polizei gehen oder dich anonym beraten lassen – z. B. beim Hilfetelefon oder in einem Frauenberatungszentrum.

Viele Frauen haben Angst oder schämen sich – das ist verständlich. Aber: Du bist nicht schuld. Du hast ein Recht auf Hilfe!

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