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Wenn du gerade in Deutschland lebst und darüber nachdenkst, wieder in dein Herkunftsland zurückzukehren, kannst du dabei Unterstützung bekommen – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Das Ganze läuft über das sogenannte REAG/GARP-Programm, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert wird.

Das Programm übernimmt z. B. die Reisekosten und gibt dir eine Starthilfe, damit du in deinem Heimatland (oder einem Drittstaat, der dich aufnimmt) wieder Fuß fassen kannst. Wie viel Unterstützung du bekommst, hängt unter anderem von deiner Staatsangehörigkeit ab.

Wer kann die Unterstützung bekommen?

Grundsätzlich kannst du vom REAG/GARP-Programm profitieren, wenn du dir die Rückreise nicht selbst leisten kannst und zu einer dieser Gruppen gehörst:

  • Du steckst noch im Asylverfahren, hast eine Duldung oder bist zur Ausreise verpflichtet (wenn du z. B. deinen Asylantrag zurückziehst oder auf weitere Rechtsmittel verzichtest).

  • Du bist als Flüchtling nach der Genfer Konvention anerkannt und hast eine Aufenthaltserlaubnis.

  • Du hast aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht.

  • Du bist Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution.

Was brauchst du für die Rückreise?

Damit du Deutschland „freiwillig“ verlassen kannst, brauchst du ein gültiges Reisedokument (z. B. deinen Pass oder einen Ersatz wie den Laissez-Passer) und eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die GÜB bekommst du bei der Ausländerbehörde und gibst sie an der Grenze ab.

Wenn du nicht in dein Heimatland, sondern in ein anderes Land weiterreisen möchtest, brauchst du ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr.

 

Wer wird nicht vom Programm unterstützt?

Staatsangehörige von EU-Ländern bekommen in der Regel keine Unterstützung – außer, sie sind Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel.

Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, das visumsfrei nach Deutschland einreisen darf (z. B. viele Westbalkanstaaten), zahlt REAG/GARP nur die Reisekosten, aber keine Starthilfe.

 

Wo kann ich den Antrag stellen?

Du kannst die Unterstützung nur über eine Rückkehrberatungsstelle beantragen. Dort bekommst du eine unabhängige Beratung und erfährst, welche Optionen es für deine persönliche Situation gibt. Die Beratungsstellen leiten dann den Antrag ans BAMF weiter.

Solche Stellen findest du z. B. bei Wohlfahrtsverbänden, der Ausländerbehörde, Sozialämtern, beim UNHCR oder speziellen Fachstellen für Rückkehr.

 

Welche Kosten übernimmt REAG/GARP?

Das Programm übernimmt, wenn du dazu berechtigt bist:

  • Reisekosten (z. B. für Flugzeug, Bus oder Bahn)

  • Zusätzliche Reisebeihilfe

  • Einmalige Starthilfe für den Neuanfang

Was musst du selbst zahlen?

  • Kosten für neue Reisedokumente (z. B. wenn du deinen Pass erneuern musst)

  • Visa-Gebühren, falls du in ein anderes Land als dein Herkunftsland reist

 

Was genau ist die „Starthilfe“?

Die Starthilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die dir beim Ankommen im Rückkehrland hilft – z. B. für Unterkunft, Lebensmittel oder erste Ausgaben. Wie viel du bekommst, hängt von deiner Nationalität ab.

 

In welche Länder wird aktuell nicht zurückgeführt?

Zurzeit gibt es keine Unterstützung für Rückreisen in den Jemen und die Ukraine – wegen der schwierigen Sicherheitslage.

Wenn du aus einem dieser Länder kommst, aber ein Visum für ein anderes Land hast, das dich aufnimmt, kannst du trotzdem Hilfe für die Weiterreise bekommen.

Einige Bundesländer unterstützen aber unabhängig vom REAG/GARP eine Rückkehr in den Jemen.

 

Kann ich nach einer freiwilligen Rückkehr wieder nach Deutschland?

Wenn du freiwillig ausreist, verlierst du dein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Du kannst aber später ein Visum beantragen – eine Rückkehr ist also grundsätzlich möglich.

Nach einer Abschiebung ist das anders: Dann gilt meist ein Einreiseverbot für mehrere Jahre.

Wichtig: Wenn du einmal mit REAG/GARP Unterstützung bekommen hast, kannst du das später nicht noch einmal beantragen.

 

 

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