Wenn du in Deutschland Asyl beantragt hast, hast du vielleicht Angst davor, krank zu werden. Du fragst dich: Bekomme ich ärztliche Hilfe? Muss ich dafür zahlen? Und wo gehe ich überhaupt hin, wenn es mir schlecht geht?
Gute Nachricht: Auch im Asylverfahren bist du in Deutschland nicht allein, wenn du krank bist. Du hast das Recht auf medizinische Versorgung.
Habe ich Anspruch auf medizinische Hilfe?
Ja. Wenn du in Deutschland Asyl beantragt hast, hast du nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§4 und §6 AsylbLG) ein Recht auf medizinische Versorgung.
Das bedeutet:
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Du bekommst Hilfe bei akuten Krankheiten (z. B. Grippe, Schmerzen, Infektionen)
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Du bekommst Behandlung bei Schmerzen oder nach Unfällen
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Du bekommst notwendige Medikamente
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Schwangere Frauen haben Anspruch auf ärztliche Betreuung und Geburtshilfe
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In Notfällen wirst du sofort behandelt – z. B. bei starken Schmerzen, Fieber oder Verletzungen
Wo bekomme ich medizinische Hilfe?
Das hängt davon ab, wo du wohnst:
In einer Erstaufnahmeeinrichtung:
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Es gibt meistens einen eigenen medizinischen Dienst in der Einrichtung
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Oder du bekommst vom Sozialdienst einen Behandlungsschein für eine Arztpraxis
In einer Gemeinschaftsunterkunft oder eigenen Wohnung:
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Du bekommst von deinem Sozialamt oder vom zuständigen Amt einen Behandlungsschein
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In manchen Bundesländern bekommst du auch eine elektronische Gesundheitskarte
Mit dem Schein oder der Karte kannst du zum Arzt gehen.
Tipp: Frag in deiner Unterkunft oder beim Sozialarbeiter, wie es in deiner Stadt geregelt ist. Es ist überall ein bisschen anders.
Was ist ein Behandlungsschein?
Ein Behandlungsschein ist ein Papier, das du beim Arzt vorzeigst. Es sagt dem Arzt, dass du medizinisch behandelt werden darfst und die Kosten übernommen werden.
Der Schein ist oft nur für einen bestimmten Zeitraum gültig – z. B. für einen Monat oder nur für einen bestimmten Arztbesuch.
Was ist mit Medikamenten?
Wenn dir der Arzt ein Rezept gibt, kannst du deine Medikamente in der Apotheke holen. Die meisten Medikamente sind kostenlos, aber manchmal musst du eine kleine Zuzahlung leisten – z. B. 5 Euro.
Schwangerschaft & Geburt
Wenn du schwanger bist, hast du Anspruch auf:
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regelmäßige Untersuchungen (Ultraschall, Bluttests usw.)
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Medikamente, wenn nötig
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eine sichere Geburt in einem Krankenhaus oder mit einer Hebamme
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Unterstützung nach der Geburt
Wichtig: Melde eine Schwangerschaft frühzeitig dem Sozialdienst oder beim Arzt – so bekommst du rechtzeitig Hilfe.
Was ist mit psychischen Problemen?
Auch psychische Krankheiten wie:
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Depression
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Schlafstörungen
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Angstzustände
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Trauma nach Flucht oder Gewalt
… können behandelt werden. Es ist wichtig und mutig, darüber zu sprechen.
Viele Städte haben psychosoziale Zentren, in denen es Therapie mit Dolmetscher*innen gibt. Frag in deiner Unterkunft oder bei Beratungsstellen nach Hilfe.
Beispiel:Samira lebt mit ihrer kleinen Tochter in einer Unterkunft. Sie hat oft starke Kopfschmerzen. Eine Sozialarbeiterin hilft ihr, einen Behandlungsschein zu holen. Samira geht damit zu einer Hausärztin, bekommt eine Untersuchung und Medikamente. Alles wird von der Stadt bezahlt.
Was, wenn ich nicht weiß, wohin?
Hier bekommst du Hilfe:
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Sozialarbeiter*innen in deiner Unterkunft
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Flüchtlingsberatungsstellen (z. B. von Caritas, Diakonie, AWO)
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Gesundheitsämter in deiner Stadt
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Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
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Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge