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Arbeitsvertrag in Deutschland

Arbeitsvertrag in Deutschland

 Ein Arbeitsvertrag für ausländische Fachkräfte unterscheidet sich grundsätzlich nicht von Verträgen für deutsche Arbeitnehmer. Jedoch gibt es spezifische Regelungen, die sich aus der besonderen Situation der Fachkraft ergeben. Diese betreffen vor allem den Aufenthaltsstatus, die Unterstützung durch den Arbeitgeber und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Mit JIG.World wird die Gestaltung und das Verständnis solcher Arbeitsverträge vereinfacht. Unsere Plattform bietet umfassende Informationen und Hilfen, um sowohl Fachkräfte als auch Arbeitgeber rechtssicher und transparent zu unterstützen.

  •  1.Angaben zu den Vertragsparteien
     Neben den üblichen Angaben wie Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer enthält der Vertrag oft zusätzliche Details:
     • Staatsangehörigkeit der Fachkraft.
     • Informationen zum Aufenthaltsstatus (z. B. Visum, Aufenthaltserlaubnis).
    Beispiel: Maria aus Brasilien hat eine Blaue Karte EU. Ihr Arbeitsvertrag bei einem deutschen IT-Unternehmen nennt ausdrücklich, dass ihre Beschäftigung an den Erhalt dieser Karte gebunden ist.
  • 2.Visum und Aufenthaltserlaubnis
    • Der Vertrag kann eine Bedingungsklausel enthalten: Das Arbeitsverhältnis gilt nur, wenn die Fachkraft die notwendige Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum erhält.
     • Häufig unterstützen Arbeitgeber Fachkräfte bei der Beantragung eines Visums oder der Aufenthaltserlaubnis. Diese Unterstützung kann im Vertrag geregelt werden.
     Beispiel: Ahmed aus Marokko erhält eine Zusage für eine Stelle als Ingenieur in Deutschland. Der Vertrag besagt, dass sein Arbeitsbeginn von der Ausstellung der Arbeitserlaubnis abhängig ist. JIG World unterstützt Ahmed dabei, die erforderlichen Dokumente zu verstehen und einzureichen.

  • 3.Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
     • Bei ausländischen Fachkräften ist das Arbeitsverhältnis oft befristet, abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums.
     • Der Vertrag enthält häufig eine Klausel, dass das Arbeitsverhältnis endet, wenn das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis widerrufen oder nicht verlängert wird.
     Beispiel: Jing aus China arbeitet in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Ihr Vertrag enthält die Klausel, dass bei Nichtverlängerung ihres Visums das Arbeitsverhältnis automatisch endet.

  • 3. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
     • Bei ausländischen Fachkräften ist das Arbeitsverhältnis oft befristet, abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums.
    • Der Vertrag enthält häufig eine Klausel, dass das Arbeitsverhältnis endet, wenn das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis widerrufen oder nicht verlängert wird.
    Beispiel: Jing aus China arbeitet in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Ihr Vertrag enthält die Klausel, dass bei Nichtverlängerung ihres Visums das Arbeitsverhältnis automatisch endet.

  • 4. Vergütung und Sozialversicherung
    • Die Vergütung sollte den deutschen Marktstandards entsprechen und wettbewerbsfähig sein.
    • Fachkräfte unterliegen den gleichen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten wie deutsche Arbeitnehmer. Je nach Herkunftsland gelten ggf. spezielle Regelungen durch Doppelbesteuerungsabkommen.
    Beispiel: Rajiv aus Indien verdient in Deutschland 60.000 Euro pro Jahr als Softwareentwickler. Sein Arbeitgeber stellt sicher, dass alle steuerlichen Abzüge korrekt nach deutschem Recht vorgenommen werden. Über JIG World informiert sich Rajiv über mögliche Steuererleichterungen durch ein bilaterales Abkommen zwischen Indien und Deutschland.

  • 5.Urlaubsanspruch und Rückreiseregelungen
    • Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch bieten einige Arbeitgeber zusätzliche Reisevergünstigungen an, z. B. bezahlte Heimreisetage oder Reisekostenzuschüsse.
    Beispiel
    : Fatima aus Südafrika arbeitet für ein deutsches Unternehmen und erhält jedes Jahr zusätzlich zwei Heimreisetage, um ihre Familie zu besuchen. Ihr Arbeitgeber übernimmt zudem einen Teil der Flugkosten.

  • 6. Kündigungsfristen und Vertragsauflösung bei Visa-Problemen
    • Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis ausläuft oder widerrufen wird.
    • Diese Regelung schützt den Arbeitgeber vor rechtlichen Problemen.
    Beispiel:
    Marco aus Argentinien verliert unerwartet seine Aufenthaltserlaubnis. Sein Vertrag endet automatisch, wie in einer entsprechenden Klausel festgelegt.

Häufig gestellte Fragen

Nein, der Arbeitsvertrag für ausländische Fachkräfte unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einem Vertrag für deutsche Arbeitnehmer. Allerdings müssen spezielle Punkte wie der Aufenthaltsstatus und die Gültigkeit eines Visums berücksichtigt werden.
Mit JIG World können Fachkräfte und Arbeitgeber:
• Verträge prüfen lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
• Informationen zu spezifischen Regelungen für ausländische Fachkräfte einsehen.
• Unterstützung bei Visa- und Aufenthaltsfragen erhalten. 

Das Gehalt muss den deutschen Standards entsprechen und je nach Aufenthaltstitel bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Für die Blaue Karte EU beträgt das Mindestgehalt 2024 etwa 58.400 Euro pro Jahr (Ausnahmen gelten für Mangelberufe).
Fachkräfte aus dem Ausland unterliegen den gleichen Sozialversicherungspflichten wie deutsche Arbeitnehmer (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Je nach Herkunftsland können Doppelbesteuerungsabkommen Einfluss auf die Steuerpflicht haben.
 Wenn ein Visum oder die Aufenthaltserlaubnis ausläuft oder widerrufen wird, endet das Arbeitsverhältnis häufig automatisch. Dies wird in vielen Arbeitsverträgen durch eine entsprechende Klausel geregelt.
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