Berufsausbildung in Deutschland

Berufsausbildung in Deutschland
Eine Berufsausbildung in Deutschland für Fachkräfte aus dem Ausland: Ausführliche Beschreibung und Beispiele
Das deutsche System der dualen Ausbildung kombiniert theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen und bietet internationalen Fachkräften hervorragende Chancen, sich beruflich zu qualifizieren und langfristig Karriereperspektiven in Deutschland zu entwickeln.
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1. Zugangsvoraussetzungen
Um eine Berufsausbildung in Deutschland aufzunehmen, müssen ausländische Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen:• Schulabschluss: In der Regel muss der Schulabschluss des Heimatlandes dem deutschen Haupt- oder Realschulabschluss entsprechen. Dies wird durch eine Anerkennung der Zeugnisse geprüft.
• Beispiel: Eine Bewerberin aus Indien, die die 10. Klasse abgeschlossen hat, lässt ihren Schulabschluss durch die zuständigen Stellen in Deutschland prüfen. Er wird als gleichwertig mit einem deutschen Realschulabschluss anerkannt.• Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder B2 sind meist erforderlich. Dies wird durch ein Sprachzertifikat, z. B. von Goethe-Institut oder telc, nachgewiesen.
• Beispiel: Ein Bewerber aus Brasilien absolviert einen Deutschkurs bis Niveau B2 und legt anschließend die Prüfung ab, um die sprachlichen Anforderungen zu erfüllen. -
2. Visum und Aufenthaltserlaubnis
Für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern gelten folgende Regelungen:• Visumbeantragung: Interessierte müssen ein Ausbildungsvisum bei der deutschen Botschaft im Heimatland beantragen. Dafür sind u. a. ein Ausbildungsvertrag und ein Nachweis über finanzielle Mittel erforderlich.
• Beispiel: Eine Bewerberin aus Nigeria legt bei der Botschaft ihren unterschriebenen Vertrag mit einem deutschen Betrieb sowie ein Konto mit ausreichendem Guthaben für ihren Lebensunterhalt vor.• Aufenthaltserlaubnis: Nach der Ankunft in Deutschland wird eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt. Diese wird in der Regel für die Dauer der Ausbildung ausgestellt.
• Beispiel: Ein Azubi aus der Türkei beantragt nach seiner Ankunft die Aufenthaltserlaubnis und erhält sie für drei Jahre, passend zur Ausbildungsdauer.
• Ausnahmen für EU-/EWR-Staaten: Bewerber aus diesen Ländern benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis.
• Beispiel: Ein Interessent aus Polen kann direkt nach Deutschland reisen und seine Ausbildung beginnen, da er als EU-Bürger keinen Aufenthaltstitel benötigt. -
3. Perspektiven nach der Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung haben ausländische Fachkräfte zahlreiche Möglichkeiten:
• Arbeitsplatzsuche: Absolventen können eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 12 Monate beantragen, um in Deutschland eine Anstellung zu finden.
• Beispiel: Ein gelernter Elektroniker aus Serbien beantragt nach Abschluss seiner Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis und findet innerhalb von sechs Monaten eine feste Stelle in einem deutschen Betrieb.• Direkte Beschäftigung: Bei einem bestehenden Jobangebot kann sofort eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Beschäftigung beantragt werden.
• Beispiel: Eine Krankenschwester aus Vietnam erhält nach der Ausbildung eine Anstellung in einer Klinik und wechselt direkt in ein Beschäftigungsvisum.• Mangelberufe: Besonders in den Bereichen IT, Pflege und Handwerk sind die Chancen auf eine dauerhafte Anstellung und eine langfristige Perspektive sehr hoch.
• Beispiel: Ein KFZ-Mechatroniker aus Marokko bleibt nach seiner Ausbildung in Deutschland, da es in der Branche einen hohen Fachkräftebedarf gibt.Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: JIG.WOR