Minijob in Deutschland

Minijob in Deutschland
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst 520 Euro (Stand: 2024) nicht überschreiten darf. Diese Beschäftigungsform ist vor allem wegen ihrer steuerlichen Vorteile und Sozialversicherungsfreiheit sehr beliebt. Neben den klassischen Minijobs gibt es auch kurzfristige Minijobs, die zeitlich befristet sind und innerhalb eines Kalenderjahres maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage umfassen dürfen – unabhängig vom Verdienst.
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1. Steuer- und Sozialversicherungsregelungen
• Lohnsteuer: Minijobs sind entweder steuerfrei oder werden pauschal mit 2 % besteuert. Die Pauschalsteuer übernimmt der Arbeitgeber.
• Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Minijobber zahlen keine Beiträge zu diesen Versicherungen.
• Rentenversicherung: Minijobs unterliegen grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Der Eigenanteil beträgt etwa 3,6 % des Bruttogehalts, es sei denn, der Minijobber beantragt eine Befreiung.•Beispiel 1: Lisa arbeitet auf 520-Euro-Basis in einem Café. Ihr Arbeitgeber zahlt die Pauschalsteuer, und Lisa beantragt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Sie erhält den vollen Betrag von 520 Euro monatlich ausgezahlt.
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2. Fachkräfte mit Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung
Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die z. B. mit einer Blauen Karte EU in Deutschland arbeiten, dürfen oft einen Minijob neben ihrer Haupttätigkeit ausüben. Allerdings sollte immer vorher die Erlaubnis der Ausländerbehörde eingeholt oder der eigene Aufenthaltstitel geprüft werden, da bestimmte Visa Einschränkungen enthalten können.•Beispiel 2: Ahmed aus Marokko arbeitet als Ingenieur mit einer Blauen Karte in Deutschland. Er möchte zusätzlich samstags in einem Elektronikgeschäft auf 520-Euro-Basis aushelfen. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde erhält er die Erlaubnis für den Nebenjob.
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3. Internationale Studierende und Praktikanten
Internationale Studierende, die in Deutschland studieren, dürfen neben ihrem Studium einen Minijob annehmen. Dabei gelten folgende Beschränkungen:
• Maximal 120 volle Tage oder 240 halbe Tage Arbeit pro Jahr.
• Diese Regelung gilt nicht, wenn der Minijob in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird.Praktikanten aus dem Ausland unterliegen ähnlichen Beschränkungen, abhängig von ihrer Aufenthaltsgenehmigung.•Beispiel 3: Maria aus Brasilien studiert an einer deutschen Universität und arbeitet freitags und samstags in einem Bekleidungsgeschäft. Sie stellt sicher, dass sie nicht mehr als 120 volle Tage pro Jahr arbeitet, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: JIG.WORLD
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einem kurzfristigen Minijob?
• Ein kurzfristiger Minijob ist zeitlich begrenzt auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr, unabhängig vom Verdienst.