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Das Kindergeld in Deutschland ist eine finanzielle Unterstützung, die Familien zugutekommt, um die Grundversorgung von Kindern sicherzustellen. Es wird durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit verwaltet und richtet sich an alle Eltern oder Erziehungsberechtigten, die Kinder in Deutschland erziehen. Die Regelungen hierzu sind gesetzlich klar definiert.

Höhe des Kindergeldes
Ab Januar 2023 beträgt das Kindergeld pro Kind einheitlich:
250 Euro pro Monat (gilt für jedes Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder).

Geplante Erhöhungen:

•2025: 255 Euro pro Kind.
•2026: 259 Euro pro Kind.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch gilt grundsätzlich für:
•Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
•Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie:
•sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden,
•ein Studium absolvieren
•ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
•Kinder bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie arbeitslos gemeldet sind.

Beispiel 1:
•Familie A hat drei Kinder im Alter von 5, 10 und 19 Jahren. Das 19-jährige Kind studiert noch. Die Familie erhält für alle drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich, also insgesamt 750 Euro pro Monat.

Beispiel 2:
•Familie B hat ein 22-jähriges Kind, das eine Berufsausbildung macht, und ein 15-jähriges Kind. Familie B erhält ebenfalls Kindergeld für beide Kinder, also insgesamt 500 Euro pro Monat.

Wie beantragt man Kindergeld?

•Der Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse eingereicht werden.
•Der Antrag kann entweder online ausgefüllt oder als Formular heruntergeladen werden.

•Wichtige Dokumente:
•Geburtsurkunde des Kindes,
•Steuer-ID des Kindes und der Eltern,
•Nachweis über den Wohnsitz (z. B. Meldebescheinigung).

Besondere Regelungen:

1.Auslandsbezug:
•Familien mit Wohnsitz in einem EU-Staat können Kindergeld beziehen, sofern sie in Deutschland steuerpflichtig sind.

2.Für Kinder mit Behinderungen:
•Das Kindergeld wird lebenslang gezahlt, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten (Voraussetzung: Die Behinderung trat vor dem 25. Lebensjahr ein).

Beispiel 3:
•Familie C lebt in den Niederlanden, aber ein Elternteil arbeitet in Deutschland und zahlt Steuern. Die Familie kann für ihre Kinder Kindergeld beantragen.

Wichtige Änderungen und Hinweise:

•Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt – es ist ein Antrag erforderlich.
•Wenn sich die Lebenssituation ändert (z. B. Wohnsitzwechsel, Volljährigkeit des Kindes), muss dies der Familienkasse umgehend mitgeteilt werden.
•Steuerfreibeträge für Kinder: Neben dem Kindergeld gibt es steuerliche Vorteile durch den Kinderfreibetrag, der Eltern je nach Einkommen entlasten kann.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: JIG.WORLD

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