In Deutschland muss jede Person krankenversichert sein – das ist Pflicht. Wenn du also eine Aufenthaltserlaubnis beantragen willst, musst du dich vorher bei einer Krankenkasse anmelden.
Deine Krankenkasse übernimmt dann die Kosten beim Arzt, im Krankenhaus oder auch für Medikamente. So bist du im Krankheitsfall abgesichert.
Was ist neu?
Seit dem 15. Januar 2025 gibt es in einigen Regionen die elektronische Patientenakte (ePA) im Test. Ab Ende April 2025 soll sie deutschlandweit starten. Mit der ePA kannst du deine medizinischen Daten digital speichern – zum Beispiel deine Diagnosen, Impfungen oder Rezepte – und sie mit Ärzt*innen oder Apotheken teilen. So geht alles schneller und einfacher. Mehr dazu findest du auf der Seite „Die elektronische Patientenakte“.
Welche Krankenkasse ist die richtige für mich?
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
Gesetzliche Krankenkasse
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Die meisten Menschen sind hier versichert.
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Beitrag hängt vom Einkommen ab: Wer wenig verdient, zahlt weniger.
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Du kannst unter bestimmten Bedingungen deine Familie kostenlos mitversichern.
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Gute Grundversorgung – bei Krankheit bist du gut abgesichert.
Private Krankenversicherung
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Nur für bestimmte Gruppen: z. B. Beamt*innen, Selbstständige, Studierende oder Menschen mit hohem Einkommen.
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Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Alter, Gesundheit, Lebensstil.
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Häufig mehr Leistungen (z. B. schneller Arzttermin), aber: Du musst alle Rechnungen erst selbst zahlen und bekommst das Geld später zurück.
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Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Kasse ist sehr schwierig.
Tipp: Wenn du dir unsicher bist, frag bei der Verbraucherzentrale nach oder schau auf www.krankenkassen.de. Dort kannst du vergleichen.
Was ist die Familienversicherung?
Wenn du gesetzlich versichert bist, kannst du deine Ehepartner*in und Kinder kostenlos mitversichern – wenn sie kein oder nur wenig eigenes Einkommen haben.
Kinder sind mitversichert:
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bis 18 Jahre
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bis 23, wenn sie nicht arbeiten
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bis 25, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen
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unbegrenzt, wenn sie durch eine Behinderung nicht selbstständig leben können
Wer bezahlt die Krankenkasse?
Das kommt auf deine Situation an:
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Wenn du arbeitest: Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte, der Rest wird von deinem Lohn abgezogen.
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Wenn du Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bekommst: Jobcenter oder Sozialamt zahlen die Beiträge.
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Wenn du selbstständig bist oder studierst: Du zahlst den Beitrag selbst – jeden Monat.
Wichtig: Wenn du eine Zeit lang nicht versichert bist, musst du die Beiträge nachzahlen. Es bringt also nichts, die Versicherung zu „pausieren“.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse – und was nicht?
Bezahlt wird z. B.:
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Arztbesuche
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Krankenhausaufenthalte
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Medikamente (meistens)
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Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie
Nicht bezahlt wird z. B.:
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Schönheitsoperationen
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Impfungen für Fernreisen
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Zahnersatz nur zum Teil
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Einzelzimmer im Krankenhaus
Tipp beim Zahnersatz: Bonusheft führen!
Wenn du regelmäßig zur Kontrolle gehst (alle 6–12 Monate), bekommst du beim Zahnersatz mehr Geld von der Kasse. Das Heft bekommst du beim Zahnarzt.
Wenn du ins Krankenhaus musst, zahlst du 10 € pro Tag selbst – alles andere übernimmt die Kasse.
Was ist eine Zusatzversicherung?
Das ist eine freiwillige Versicherung, mit der du mehr Leistungen bekommst – z. B.:
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bessere Zahnbehandlungen
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neue Brillen
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Einzelzimmer im Krankenhaus
Du kannst eine Zusatzversicherung bei privaten Versicherungen oder manchmal auch über deine Krankenkasse abschließen.
Muss ich Medikamente selbst bezahlen?
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Privat versichert: Ja – aber du bekommst das Geld später zurück.
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Gesetzlich versichert:
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Verschreibungspflichtige Medikamente: Du zahlst meist nur bis zu 10 €.
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Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (grünes Rezept): Musst du meistens selbst bezahlen.
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Für Kinder sind viele Medikamente kostenlos.
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Wenn du im Jahr viel Geld für Medikamente ausgibst (über 2 % deines Einkommens, oder 1 % bei chronischer Krankheit), kannst du dich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Du musst dafür einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen und Quittungen vorlegen.
Was ist mit psychischer Gesundheit?
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel auch die Kosten für:
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Psychiatrische Behandlung (mit Medikamenten)
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Psychotherapie (Gespräche mit Therapeut*in)
Achte darauf, dass die Therapeutinnen eine Kassenzulassung haben.
Falls du keinen Platz findest, gibt es das „Kostenerstattungsverfahren“ – du gehst zu einer privaten Therapeutin und beantragst später Rückerstattung. Das ist möglich, aber etwas aufwendiger.
Zahlt die Krankenkasse auch für Heilmittel oder Hilfsmittel?
Ja – wenn deine Ärztin sie verschreibt:
Heilmittel
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Physiotherapie
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Ergotherapie
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Logopädie
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Fußpflege (bei Diabetes etc.)
Hilfsmittel
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Brillen (unter bestimmten Bedingungen)
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Hörgeräte
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Rollstühle
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Gehhilfen
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Prothesen / Orthesen
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Pflegebetten
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Inkontinenzprodukte
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Sauerstoffgeräte
Manchmal musst du einen kleinen Teil selbst bezahlen. Rechnungen gut aufheben!
Kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Ja – das geht seit 2021 ganz einfach:
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Neue Kasse aussuchen, anmelden – Kündigung macht die neue Kasse für dich.
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Nach 12 Monaten kannst du wechseln, oder sofort, wenn du einen neuen Job hast.
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Wenn deine Kasse den Beitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Der Wechsel von einer privaten zurück zur gesetzlichen Versicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich – vor allem unter 55 Jahren und bei Einkommen unter 73.800 € pro Jahr (Stand 2025). Lass dich gut beraten!
Bin ich im Ausland auch versichert?
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Innerhalb der EU, EWR und Schweiz: Meistens ja – frag bei deiner Krankenkasse nach.
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Außerhalb der EU: Oft brauchst du eine Zusatzversicherung für Auslandsreisen.
Mit manchen Ländern – z. B. Türkei – gibt es Sonderabkommen, die deinen Schutz regeln. Frag einfach deine Krankenkasse.