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Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis, dass ein Arbeitnehmer während einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU-Land weiterhin im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes bleibt. Dadurch wird vermieden, dass sowohl im Entsendeland als auch im Heimatland Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

1. Wer benötigt eine A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist erforderlich für:

  • Arbeitnehmer, die vorübergehend in Deutschland oder einem anderen EU-Land tätig sind.
  • Selbstständige, die in einem anderen EU-Land arbeiten.
  • Geschäftsreisende, die zu Meetings, Schulungen oder Messen ins Ausland reisen.
  • Entsandte Mitarbeiter von Unternehmen oder Zeitarbeitsfirmen.

2. Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung

Damit eine A1-Bescheinigung ausgestellt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer bleibt während der Entsendung weiterhin im Heimatland sozialversicherungspflichtig.
  • Die Entsendung ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
  • Das entsendende Unternehmen übt in seinem Heimatland eine erhebliche wirtschaftliche Tätigkeit aus.

3. Beantragung der A1-Bescheinigung

Die A1-Bescheinigung muss vor der Entsendung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt je nach Land bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern:

  • Deutschland: Krankenkassen oder Deutsche Rentenversicherung.
  • Österreich: Sozialversicherungsanstalt.
  • Schweiz: AHV-Ausgleichskasse.

In vielen Ländern kann die Bescheinigung mittlerweile elektronisch beantragt werden.

4. Konsequenzen bei fehlender A1-Bescheinigung

Falls die A1-Bescheinigung nicht vorliegt, kann es zu folgenden Problemen kommen:

  • Bußgelder und Strafen in Deutschland und anderen EU-Ländern.
  • Einschränkungen bei der Arbeitsausübung, insbesondere bei Kontrollen vor Ort.
  • Doppelte Sozialversicherungsbeiträge, falls der Arbeitnehmer sowohl im Heimatland als auch in Deutschland versicherungspflichtig wird.

5. Praxisbeispiele

  • Beispiel 1: Techniker aus Polen Ein polnischer Techniker wird für drei Monate nach Deutschland entsandt, um eine Maschine zu installieren. Seine Firma beantragt die A1-Bescheinigung, damit er weiterhin in Polen sozialversichert bleibt.
  • Beispiel 2: Geschäftsreise eines deutschen Managers nach Frankreich Ein deutscher Manager reist für eine Woche nach Paris. Auch für eine so kurze Reise wird eine A1-Bescheinigung benötigt, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
  • Beispiel 3: IT-Spezialist aus Österreich auf einer Messe Ein IT-Spezialist aus Österreich besucht eine Fachmesse in Deutschland. Seine Firma stellt sicher, dass er eine A1-Bescheinigung hat, um Probleme bei einer Kontrolle zu vermeiden.
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