Du lebst als Asylbewerber*in in Deutschland und kannst dich wegen einer Krankheit, einem Unfall oder wegen deines Alters nicht mehr gut selbst versorgen? Dann brauchst du vielleicht Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei Medikamenten.
In Deutschland gibt es dafür Unterstützung. Du bist nicht allein!
Was bedeutet „pflegebedürftig“?
Pflegebedürftig heißt:
Du kannst dich mindestens 6 Monate lang nicht mehr allein um dich kümmern – zum Beispiel:
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du kannst nicht mehr alleine laufen oder aufstehen
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du brauchst Hilfe beim Duschen oder Anziehen
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du kannst dein Essen nicht selbst zubereiten
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du vergisst oft Dinge oder brauchst Hilfe bei Medikamenten
Dann hast du möglicherweise Anspruch auf Pflegeleistungen in Deutschland.
Bin ich als Asylbewerber*in versichert?
Wenn du als Asylbewerber*in gesetzlich krankenversichert bist (z. B. über das Sozialamt oder über einen Job), dann bist du automatisch auch pflegeversichert.
Du musst keinen extra Antrag stellen.
Wenn du nicht weißt, ob du versichert bist, frage in deiner Unterkunft beim Sozialdienst oder bei der Ausländerbehörde nach. Dort kann man dir helfen.
Was tun, wenn ich oder ein Familienmitglied Pflege braucht?
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Hilfe holen!
→ Geh zu deiner Krankenkasse oder bitte die Unterkunft oder eine Beratungsstelle um Hilfe.
→ Dort bekommst du eine kostenlose Pflegeberatung – oft auch mit Übersetzung.
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Pflegeantrag stellen
→ Du (oder eine andere Person für dich) stellst einen Antrag bei deiner Pflegekasse (das ist ein Teil deiner Krankenkasse).
→ Das geht per Brief, E-Mail oder Telefon.
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Termin mit Gutachter*innen
→ Die Pflegekasse schickt eine Person zu dir nach Hause.
→ Diese Person prüft, wie viel Hilfe du brauchst (z. B. beim Waschen, Gehen, Sprechen, Alltag).
→ Danach bekommst du einen sogenannten Pflegegrad (von 1 bis 5). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Hilfe bekommst du.
Welche Pflegeformen gibt es?
Je nach Pflegegrad und Lebenssituation gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Ambulante Pflege (zuhause)
Ein Pflegedienst kommt zu dir nach Hause und hilft dir beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei Medikamenten.
Auch ein Familienmitglied kann dich pflegen – dafür gibt es Unterstützung.
2. Teilstationäre Pflege (tagsüber oder nachts)
Du gehst tagsüber in eine Pflege-Einrichtung, wo du betreut wirst, und schläfst zuhause.
Das ist gut, wenn deine Familie tagsüber arbeiten muss.
3. Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)
Du wohnst dauerhaft in einem Pflegeheim, wenn du zuhause nicht mehr versorgt werden kannst.
Wichtig: Pflegeheime sind teuer. Die Pflegekasse zahlt einen Teil – den Rest musst du oder das Sozialamt zahlen (wenn du kein eigenes Geld hast).
Wer zahlt die Pflege?
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Die Pflegekasse (gehört zur Krankenkasse) zahlt einen Teil der Kosten.
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Wenn du kein Geld hast, kann auch das Sozialamt helfen.
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Manche Menschen schließen eine private Zusatzversicherung ab – das geht aber nur vorher, nicht erst im Pflegefall.
Was wird bei der Begutachtung geprüft?
Wenn eine Gutachterin oder ein Gutachter zu dir kommt, schaut sie oder er, ob du in diesen Bereichen Hilfe brauchst:
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Bewegung (z. B. Gehen, Aufstehen)
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Denken und Sprechen
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Körperpflege (z. B. Waschen, Anziehen)
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Medikamente nehmen
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Kontakt mit anderen Menschen
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Alltag planen und bewältigen
Wer hilft mir beim Antrag?
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Sozialarbeiter*innen in deiner Unterkunft
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Migrationsberatungsstellen (z. B. von Caritas, AWO, Diakonie)
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Pflegeberater*innen der Krankenkassen
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Ehrenamtliche oder Vereine für Geflüchtete