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Das Asylrecht in Deutschland ist eng mit internationalen Abkommen und europäischen Regelungen verknüpft. Die Genfer Flüchtlingskonvention, das Dublin-Verfahren und die EU-Asylpolitik bestimmen maßgeblich, wie Schutzsuchende in Deutschland und der EU behandelt werden.

1. Die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr Einfluss auf das deutsche Asylrecht

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz von Geflüchteten. Sie legt fest, wer als Flüchtling gilt und welche Rechte Flüchtlinge haben.

Kernpunkte der Genfer Flüchtlingskonvention:

  • Schutz für Personen, die wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung verfolgt werden.
  • Verbot der Abschiebung in ein Land, in dem Verfolgung droht.
  • Flüchtlinge müssen in einem Aufnahmestaat die gleichen Rechte wie Einheimische in Bezug auf Arbeit, Bildung und soziale Sicherheit erhalten.

Einfluss auf das deutsche Asylrecht:

  • Deutschland gewährt Schutzstatus nach der Genfer Konvention über § 3 des Asylgesetzes.
  • Personen, die als Flüchtlinge nach der GFK anerkannt werden, erhalten zunächst eine. Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, danach kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
  • In Deutschland sind die Rechte von Geflüchteten meist besser als in vielen anderen Ländern, da Zugang zu Sozialleistungen, Arbeit und Integration gefördert wird.

Beispiel:

Ein Journalist aus einem autoritären Land, der wegen kritischer Berichterstattung bedroht wird, kann in Deutschland als Flüchtling anerkannt werden

2. Asylrecht in Deutschland vs. Asylrecht in der EU – Wo gibt es Unterschiede?

Obwohl die EU-Mitgliedsstaaten gemeinsame Regeln haben, gibt es Unterschiede in der Umsetzung des Asylrechts

Deutschland:

  • Anerkannte Flüchtlinge haben Zugang zu Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und Bildungsangeboten
  • Strenges Verfahren zur Anerkennung, aber relativ hohe Schutzquoten
  • „Sichere Herkunftsländer“ sind eingeschränkt – z. B. bekommen Menschen aus dem Westbalkan kaum Asyl

Andere EU-Länder:

  • Unterschiedliche Anerkennungsquoten – in einem Land kann eine Person als Flüchtling anerkannt werden, in einem anderen nicht
  • Manche Staaten haben strengere Regelungen oder schlechtere Bedingungen für Asylsuchende (z. B. Griechenland, Ungarn)
  • Soziale Unterstützung und Unterbringung variiert stark zwischen Ländern

Beispiel:

Ein syrischer Flüchtling erhält in Deutschland mit 80 % Wahrscheinlichkeit Schutz, in Ungarn sind es nur 10 % – trotz gleicher Genfer Flüchtlingskonvention

 

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