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Flüchtlinge und Asylbewerber stehen in Deutschland vor verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Dabei spielen Themen wie Arbeitsrecht, soziale Unterstützung, Integration und Bildung eine zentrale Rolle.

1. Arbeitsrecht für Asylbewerber – Wann dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten?

Ob und wann Asylbewerber arbeiten dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus und dem Stadium ihres Asylverfahrens ab.

Regelungen für die Arbeitsaufnahme:

  • In den ersten 3 Monaten nach der Antragstellung: Keine Arbeitserlaubnis.
  • Nach 3 Monaten Aufenthalt: Möglichkeit zur Beschäftigung, jedoch mit Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit.
  • Nach 6 Monaten Aufenthalt: Arbeitserlaubnis wird in vielen Fällen erleichtert.
  • Nach 9 Monaten Aufenthalt: Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung, aber weiterhin mit Genehmigung der Ausländerbehörde.
  • Nach 48 Monaten Aufenthalt: Freier Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Einschränkungen.

Erlaubte Beschäftigungen für Asylbewerber:

  • Praktika und freiwillige Tätigkeiten sind oft früher möglich.
  • Ausbildung kann auch mit einer Duldung erlaubt werden (sogenannte „3+2-Regelung“).
  • Selbstständigkeit ist für Asylbewerber nicht gestattet.

Beispiel:

Ein syrischer Asylbewerber lebt seit 7 Monaten in Deutschland. Er findet einen Job als Küchenhilfe. Da er länger als 6 Monate hier ist, kann er eine Arbeitserlaubnis beantragen.

2. Soziale Unterstützung für Asylbewerber – Leistungen und Unterbringung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

  • Asylbewerber erhalten Grundversorgung in Form von Sach- oder Geldleistungen.
  • Die Beträge variieren, aber als Alleinstehender erhält man etwa 410 € pro Monat.
  • Kosten für Unterkunft, Heizung und medizinische Grundversorgung werden übernommen.

Unterbringung von Asylbewerbern:

  • In den ersten Monaten müssen Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen.
  • Danach werden sie in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral in Wohnungen untergebracht.
  • In einigen Bundesländern müssen Asylbewerber bis zu 18 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.

Beispiel:

Ein afghanischer Asylbewerber lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft. Er erhält monatlich finanzielle Unterstützung für Lebensmittel und Kleidung.

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