Flüchtlinge und Asylbewerber stehen in Deutschland vor verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Dabei spielen Themen wie Arbeitsrecht, soziale Unterstützung, Integration und Bildung eine zentrale Rolle.
1. Arbeitsrecht für Asylbewerber – Wann dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten?
Ob und wann Asylbewerber arbeiten dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus und dem Stadium ihres Asylverfahrens ab.
Regelungen für die Arbeitsaufnahme:
- In den ersten 3 Monaten nach der Antragstellung: Keine Arbeitserlaubnis.
- Nach 3 Monaten Aufenthalt: Möglichkeit zur Beschäftigung, jedoch mit Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit.
- Nach 6 Monaten Aufenthalt: Arbeitserlaubnis wird in vielen Fällen erleichtert.
- Nach 9 Monaten Aufenthalt: Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung, aber weiterhin mit Genehmigung der Ausländerbehörde.
- Nach 48 Monaten Aufenthalt: Freier Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Einschränkungen.
Erlaubte Beschäftigungen für Asylbewerber:
- Praktika und freiwillige Tätigkeiten sind oft früher möglich.
- Ausbildung kann auch mit einer Duldung erlaubt werden (sogenannte „3+2-Regelung“).
- Selbstständigkeit ist für Asylbewerber nicht gestattet.
Beispiel:
Ein syrischer Asylbewerber lebt seit 7 Monaten in Deutschland. Er findet einen Job als Küchenhilfe. Da er länger als 6 Monate hier ist, kann er eine Arbeitserlaubnis beantragen.
2. Soziale Unterstützung für Asylbewerber – Leistungen und Unterbringung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
- Asylbewerber erhalten Grundversorgung in Form von Sach- oder Geldleistungen.
- Die Beträge variieren, aber als Alleinstehender erhält man etwa 410 € pro Monat.
- Kosten für Unterkunft, Heizung und medizinische Grundversorgung werden übernommen.
Unterbringung von Asylbewerbern:
- In den ersten Monaten müssen Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen.
- Danach werden sie in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral in Wohnungen untergebracht.
- In einigen Bundesländern müssen Asylbewerber bis zu 18 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.
Beispiel:
Ein afghanischer Asylbewerber lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft. Er erhält monatlich finanzielle Unterstützung für Lebensmittel und Kleidung.