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Wer gilt als unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter?

Als unbegleiteter minderjähriger Geflüchtete*r (kurz: UMF) gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern oder sorgeberechtigte Personen nach Deutschland eingereist sind und Schutz suchen.

Beispiel: Ein 16-jähriges Mädchen flieht alleine aus Afghanistan nach Deutschland. Da sie weder mit ihren Eltern noch mit einer anderen Betreuungsperson eingereist ist, gilt sie als unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

Was passiert nach der Ankunft in Deutschland?

Nach der Ankunft wird das Kind oder der/die Jugendliche vom Jugendamt aufgenommen und kommt zunächst in eine Inobhutnahme-Einrichtung. Das Jugendamt prüft dann:

  • das Alter

  • den Gesundheitszustand

  • den Unterstützungsbedarf

Danach wird entschieden, welche Form der Unterbringung und Betreuung am besten geeignet ist (z. B. Wohngruppe, Pflegefamilie).

Welche Rechte haben unbegleitete minderjährige Geflüchtete?

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete haben besondere Rechte:

  • Unterbringung und Betreuung durch das Jugendamt

  • Schulpflicht wie alle anderen Kinder und Jugendlichen in Deutschland

  • Recht auf einen Vormund, der rechtlich für sie verantwortlich ist

  • Medizinische Versorgung und psychosoziale Unterstützung

  • Zugang zu Bildung und Ausbildung

  • Recht auf Asylverfahren mit Unterstützung

Wie läuft das Asylverfahren?

Nach der Altersfeststellung und der Bestellung eines Vormunds wird ein Asylantrag beim BAMF gestellt. Dabei gilt:

  • Das Verfahren soll kindgerecht ablaufen

  • Der/die Jugendliche hat das Recht auf Begleitung und Beratung

  • Der Vormund vertritt das Kind rechtlich während des gesamten Verfahrens

Familiennachzug und Rückführung

  • Falls noch Eltern oder Geschwister im Ausland leben, kann unter bestimmten Bedingungen ein Familiennachzug beantragt werden.

  • Eine Rückführung (Abschiebung) ist bei Minderjährigen nur in Ausnahmefällen zulässig – zum Beispiel, wenn im Herkunftsland ein familiäres oder betreutes Umfeld garantiert ist.

Wo gibt es Unterstützung?

Es gibt viele Stellen, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete unterstützen:

  • Jugendämter

  • Vormünder und Betreuer*innen

  • Migrationsberatungsstellen für junge Menschen (JMD)

  • Willkommensklassen und Schulsozialarbeit

  • Flüchtlingsräte und NGOs wie Pro Asyl oder terre des hommes

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