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Kann ich in Deutschland ein Qualifizierungsprogramm machen?

Ja, das ist möglich! Wenn du deine Ausbildung im Ausland gemacht hast, kannst du deinen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Dafür gibt es sogenannte Anerkennungsstellen.

Aber: Manchmal fehlen noch bestimmte Inhalte in deiner Ausbildung, damit du in Deutschland in deinem Beruf arbeiten darfst. In diesem Fall kannst du hier ein Qualifizierungsprogramm machen zum Beispiel eine fachliche Schulung oder einen beruflichen Deutschkurs.

Beispiel: Amina ist Krankenschwester aus Tunesien. Die Anerkennungsstelle sagt, dass sie noch einen Kurs über Medikamente machen muss. Dafür kommt Amina nach Deutschland und nimmt an einer Schulung teil.

Damit du für die Qualifizierung nach Deutschland kommen darfst, brauchst du:

  • ein Visum für die Einreise

  • und nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis nach §16d des Aufenthaltsgesetze

 

Gut zu wissen:

Wenn du schon ein Jobangebot in deinem Beruf hast, kannst du auch eine Aufenthaltserlaubnis nach §16d Absatz 3 beantragen. Wichtig ist, dass die Arbeit eine qualifizierte Tätigkeit ist. Das gilt zum Beispiel für Pflegeberufe oder kirchliche Berufe.

Du kannst auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn du in Deutschland eine “Qualifikationsanalyse” machen oder eine Prüfung ablegen willst. Diese Erlaubnis bekommst du für maximal 6 Monate.

Dafür brauchst du:

  • eine Einladung zur Qualifikationsanalyse oder Prüfung

  • meistens Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (GER)

Wie bekomme ich ein Visum zur Anerkennung meines Berufsabschlusses?

Schritt 1: Du schickst deine Unterlagen aus dem Heimatland an eine Anerkennungsstelle in Deutschland.

Schritt 2: Die Stelle prüft, ob du eine zusätzliche Qualifizierung brauchst. Wenn ja – und du Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen kannst  darfst du zur Qualifizierung nach Deutschland kommen.

 

Wo beantrage ich das Visum?

  • Wenn du ein Visum brauchst: Geh zur deutschen Botschaft oder zum Konsulat in deinem Land.

  • Dort gibst du alle Unterlagen ab.

Wichtig: Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern!

  • Wenn du kein Visum brauchst, meldest du dich nach deiner Einreise bei der Ausländerbehörde in deiner Stadt. Dort stellst du den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.

 

Welche Unterlagen brauchst du?

Neben den allgemeinen Unterlagen für ein nationales Visum brauchst du:

 Nachweis der Anerkennungsstelle: Du brauchst eine Qualifizierung

 Nachweis deines Berufsabschlusses oder Studiums

 Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme (z. B. Schulung, Kurs)

 Nachweis über deine Deutschkenntnisse (mind. A2)

Nachweis, dass du genug Geld zum Leben hast (z. B. Sperrkonto mit 1.091 € pro Monat oder eine Verpflichtungserklärung)

Beispiel: Pedro aus Brasilien ist Physiotherapeut. Er zeigt seinen Abschluss und meldet sich für einen Kurs an. Über ein Sperrkonto weist er nach, dass er genug Geld hat. Dann beantragt er das Visum bei der deutschen Botschaft.

Wenn du während der Qualifizierung schon arbeitest, brauchst du zusätzlich:

  • deinen Arbeitsvertrag

  • und ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass du die Qualifizierung am Arbeitsplatz machen darfst

 

Was passiert nach der Einreise?

Du musst dich innerhalb von 3 Monaten bei der Ausländerbehörde melden und dort deine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Du brauchst:

  • die oben genannten Unterlagen

  • deine polizeiliche Anmeldung (Meldebestätigung)

  • deinen Mietvertrag

Die Aufenthaltserlaubnis gilt meistens für bis zu 24 Monate. Wenn du länger brauchst (z. B. weil du eine Prüfung wiederholen musst), kannst du sie um bis zu 12 Monate verlängern.

Wichtig: Dein Visum ist nur für kurze Zeit gültig. Beantrage die Aufenthaltserlaubnis so früh wie möglich, damit du keine Probleme bekommst!

 

Darf ich neben der Qualifizierungsmaßnahme arbeiten?

Ja, du darfst:

  • bis zu 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten

  • mehr als 20 Stunden, wenn du schon ein konkretes Jobangebot in deinem Beruf hast – aber nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

 

Was passiert nach dem Abschluss der Qualifizierung?

Wenn du deine Maßnahme erfolgreich beendet hast und einen Job, Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden hast, kannst du:

  • eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen

  • oder für Ausbildung oder Studium in Deutschland bleiben

Wichtig: Stell den Antrag rechtzeitig – bevor deine aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft!

 

 

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