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In Deutschland gibt es reglementierte Berufe, die eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation erfordern, bevor man in ihnen arbeiten darf. Diese Anerkennung wird durch verschiedene Behörden geprüft und bestätigt.

1. Reglementierte Berufe (Anerkennung erforderlich)

Für bestimmte Berufe ist eine staatliche Anerkennung zwingend erforderlich. Ohne diese darf man den Beruf in Deutschland nicht ausüben. Dazu gehören vor allem Berufe im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich und in der Sicherheit.

Medizinische und Pflegeberufe

  • Ärzte (Medizinische Approbation erforderlich)
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychotherapeuten
  • Krankenpfleger und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Notfallsanitäter

Berufe im Bildungswesen

  • Lehrer
  • Erzieher
  • Sozialpädagogen

Technische Berufe mit Sicherheitsrelevanz

  • Ingenieure (in bestimmten Fachrichtungen, z. B. Bauingenieure)
  • Architekten
  • Elektriker (in bestimmten Bereichen)

Recht und Verwaltung

  • Juristen (z. B. Rechtsanwälte, Richter)
  • Dolmetscher und Übersetzer für amtliche Dokumente

Berufe im Transportwesen

  • Piloten
  • Schiffskapitäne

Für diese Berufe muss eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation erfolgen, bevor eine Erlaubnis zur Berufsausübung in Deutschland erteilt wird.

2. Nicht reglementierte Berufe (Anerkennung nicht zwingend, aber vorteilhaft)

In vielen Berufen ist eine formale Anerkennung nicht erforderlich, aber oft hilfreich. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob sie einen Bewerber mit einer ausländischen Qualifikation einstellen. Beispiele sind:

  • Informatiker (Softwareentwickler, IT-Consultants)
  • Kaufmännische Berufe (Bürokaufmann, Industriekaufmann, Marketingexperte)
  • Handwerksberufe (Tischler, Maler, Friseur)
  • Gastronomieberufe (Koch, Kellner, Hotelmanagement)
  • Künstler und Designer
  • Journalisten und Redakteure

Für diese Berufe ist eine Anerkennung der Qualifikation nicht verpflichtend, kann aber für eine bessere Jobchance und Gehaltsverhandlungen nützlich sein.

3. Wie erfolgt die Anerkennung?

  1. Berufszugehörigkeit prüfen: Über das Portal „Anerkennung in Deutschland“ kann man prüfen, ob der Beruf reglementiert ist.
  2. Zuständige Stelle finden: Je nach Beruf sind unterschiedliche Behörden für die Anerkennung zuständig (z. B. Ärztekammer, IHK, Handwerkskammer).
  3. Dokumente einreichen: Dazu gehören Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Berufserfahrung und manchmal Sprachzertifikate.
  4. Gleichwertigkeitsprüfung: Die zuständige Stelle prüft, ob die ausländische Qualifikation mit der deutschen vergleichbar ist.
  5. Anerkennung oder Anpassungsmaßnahmen: Falls die Qualifikation nicht vollständig anerkannt wird, können Weiterbildungen oder Prüfungen verlangt werden.
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