Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss bestimmte Unterlagen vorlegen. Die benötigten Dokumente können je nach Bundesland oder individueller Situation variieren.
Welche Dokumente werden für die Einbürgerung benötigt?
1. Antragsformular
- Das ausgefüllte und unterschriebene Einbürgerungsformular muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
- Wo erhältlich? Das Formular gibt es meist online oder direkt beim Einbürgerungsamt.
2. Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der aktuellen Staatsangehörigkeit durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis des Heimatlandes.
- Beispiel: Eine Person mit türkischer Staatsangehörigkeit muss ihren türkischen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.
3. Aufenthaltsnachweis
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, z. B.:
- Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis
- Meldebescheinigung der aktuellen Wohnadresse
4. Geburtsurkunde
- Muss offiziell beglaubigt und ggf. mit einer deutschen Übersetzung versehen sein.
- Beispiel: Eine in Marokko geborene Person muss ihre marokkanische Geburtsurkunde zusammen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorlegen.
5. Nachweis über den Lebensunterhalt
- Dokumente, die zeigen, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann, z. B.:
- Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnungen
- Rentenbescheid oder Einkommensnachweis für Selbstständige
- Bescheinigung über Wohngeld oder andere Leistungen (falls zutreffend)
6. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1)
- Akzeptierte Nachweise:
- Zertifikat eines anerkannten Sprachtests (z. B. telc, Goethe, TestDaF)
- Deutscher Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland
7. Einbürgerungstest-Zertifikat
- Der bestandene Einbürgerungstest ist Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft.
- Beispiel: Eine Person muss mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantworten, um zu bestehen.
8. Führungszeugnis
- Ein polizeiliches Führungszeugnis muss beantragt werden, um nachzuweisen, dass keine schweren Straftaten vorliegen.
- Kann direkt online oder bei der Meldebehörde beantragt werden.
9. Geburtsurkunden von Kindern (falls zutreffend)
- Falls Kinder mit eingebürgert werden sollen, müssen ihre Geburtsurkunden ebenfalls eingereicht werden.
10. Eheurkunde oder Scheidungsurteil (falls zutreffend)
- Wer verheiratet oder geschieden ist, muss entsprechende Dokumente vorlegen.
11. Einverständniserklärung (bei minderjährigen Antragstellern)
- Falls ein Kind eingebürgert werden soll, ist das schriftliche Einverständnis beider Elternteile notwendig.
12. Nachweis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (falls erforderlich)
- In vielen Fällen muss die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Dafür kann eine Entlassungsurkunde erforderlich sein.
- Ausnahme: Bürger der EU oder bestimmter Länder dürfen ihre Staatsangehörigkeit behalten.