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Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss bestimmte Unterlagen vorlegen. Die benötigten Dokumente können je nach Bundesland oder individueller Situation variieren.

Welche Dokumente werden für die Einbürgerung benötigt?

1. Antragsformular

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Einbürgerungsformular muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
  • Wo erhältlich? Das Formular gibt es meist online oder direkt beim Einbürgerungsamt.

2. Gültiger Reisepass oder Personalausweis

  • Nachweis der aktuellen Staatsangehörigkeit durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis des Heimatlandes.
  • Beispiel: Eine Person mit türkischer Staatsangehörigkeit muss ihren türkischen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

3. Aufenthaltsnachweis

  • Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, z. B.:
    • Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis
    • Meldebescheinigung der aktuellen Wohnadresse

4. Geburtsurkunde

  • Muss offiziell beglaubigt und ggf. mit einer deutschen Übersetzung versehen sein.
  • Beispiel: Eine in Marokko geborene Person muss ihre marokkanische Geburtsurkunde zusammen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorlegen.

5. Nachweis über den Lebensunterhalt

  • Dokumente, die zeigen, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann, z. B.:
    • Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnungen
    • Rentenbescheid oder Einkommensnachweis für Selbstständige
    • Bescheinigung über Wohngeld oder andere Leistungen (falls zutreffend)

6. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1)

  • Akzeptierte Nachweise:
    • Zertifikat eines anerkannten Sprachtests (z. B. telc, Goethe, TestDaF)
    • Deutscher Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland

7. Einbürgerungstest-Zertifikat

  • Der bestandene Einbürgerungstest ist Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft.
  • Beispiel: Eine Person muss mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantworten, um zu bestehen.

8. Führungszeugnis

  • Ein polizeiliches Führungszeugnis muss beantragt werden, um nachzuweisen, dass keine schweren Straftaten vorliegen.
  • Kann direkt online oder bei der Meldebehörde beantragt werden.

9. Geburtsurkunden von Kindern (falls zutreffend)

  • Falls Kinder mit eingebürgert werden sollen, müssen ihre Geburtsurkunden ebenfalls eingereicht werden.

10. Eheurkunde oder Scheidungsurteil (falls zutreffend)

  • Wer verheiratet oder geschieden ist, muss entsprechende Dokumente vorlegen.

11. Einverständniserklärung (bei minderjährigen Antragstellern)

  • Falls ein Kind eingebürgert werden soll, ist das schriftliche Einverständnis beider Elternteile notwendig.

12. Nachweis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (falls erforderlich)

  • In vielen Fällen muss die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Dafür kann eine Entlassungsurkunde erforderlich sein.
  • Ausnahme: Bürger der EU oder bestimmter Länder dürfen ihre Staatsangehörigkeit behalten.
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