Ein Wohnberechtigungsschein – kurz WBS oder auch B-Schein – ist eine Art Erlaubnis, mit der du eine staatlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) mieten darfst. Diese Wohnungen sind meist deutlich günstiger als normale Mietwohnungen, weil der Staat die Vermieter*innen unterstützt – zum Beispiel bei den Renovierungskosten.
Wichtig: Ein WBS ist keine Garantie, dass du auch wirklich eine Sozialwohnung bekommst. Er ist nur die Voraussetzung, damit du überhaupt eine mieten darfst. Ohne WBS darfst du solche Wohnungen nicht anmieten.
Wer kann einen WBS bekommen?
Du kannst einen WBS beantragen, wenn du wenig Einkommen hast. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du wenig verdienst oder Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommst.
Die genaue Einkommensgrenze ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In vielen Regionen darfst du als Einzelperson nicht mehr als ca. 12.000 € im Jahr zur Verfügung haben. Es kann aber auch sein, dass du ein bisschen mehr verdienen darfst und trotzdem Anspruch hast. Frag einfach beim Wohnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde nach – oder google „Wohnungsamt + dein Wohnort“.
Außerdem brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens noch ein Jahr gültig ist – egal, ob du arbeitest, studierst oder eine andere Aufenthaltserlaubnis hast.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Diese Dokumente brauchst du normalerweise (als Kopie):
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Deinen Pass oder Ausweis und deine Aufenthaltserlaubnis
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Wenn du verheiratet bist: Heiratsurkunde
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Wenn du Kinder hast: Geburtsurkunden
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Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen oder Bescheide vom Jobcenter/Sozialamt
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Meldebescheinigung (Nachweis deiner Adresse)
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Kontoauszüge
Je nach Bundesland können noch andere Dokumente nötig sein. Am besten schaust du dir vorher das Antragsformular deines Wohnungsamts an – dort steht genau, was du einreichen musst.
Tipp: Auch wenn du nicht alle Unterlagen hast – stell den Antrag trotzdem. Wenn was fehlt, bekommst du vom Amt eine Liste mit den fehlenden Dokumenten. Du kannst dann alles nachreichen.
Welche Wohnungen darf ich mit einem WBS mieten?
Mit einem WBS darfst du nur Sozialwohnungen mieten – also Wohnungen, die vom Staat gefördert werden. In Wohnungsanzeigen steht dann oft „nur mit WBS“ oder „nur für WBS-Berechtigte“.
Es gibt auch Regeln zur Wohnungsgröße:
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Als Einzelperson: maximal 50 m²
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Für jede weitere Person: + 15 m²
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Pro Person ist in der Regel ein Zimmer erlaubt (plus Küche & Bad)
Beispiel: Du hast drei Kinder? Dann könnt ihr euch nach einer 5-Zimmer-Wohnung umsehen.
Besondere Ausnahmen gibt’s z.B. bei Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen – da ist auch mehr Wohnfläche möglich.
Gut zu wissen: Manchmal können auch mehrere Personen mit jeweils einem eigenen WBS gemeinsam eine größere Wohnung mieten – z.B. eine 4-Zimmer-Wohnung für vier Personen. Meistens müssen sie aber zur Familie gehören.
Wie stelle ich den Antrag?
Den Antrag stellst du beim Wohnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde – schriftlich, online oder persönlich. Du findest das Amt, wenn du „Wohnungsamt + dein Ort“ googelst.
So läuft’s ab:
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Antragsformular holen – online oder direkt im Amt.
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Formular ausfüllen.
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Zusammen mit den Kopien deiner Unterlagen per Post, Mail oder persönlich beim Amt abgeben.
Wenn du direkt zum Amt gehst, kannst du deine Unterlagen auch dort prüfen lassen – dann erfährst du gleich, ob noch was fehlt.
Die Bearbeitung dauert normalerweise 2 bis 6 Wochen.
In vielen Bundesländern ist der Antrag kostenlos, in anderen kostet er zwischen 5 und 40 Euro – auch wenn dein Antrag abgelehnt wird.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr. Danach musst du ihn neu beantragen, wenn du weiterhin eine Sozialwohnung suchst.
Der WBS gilt nur in dem Bundesland, in dem du ihn beantragt hast. Wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, musst du dort einen neuen WBS beantragen.