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Wenn man neu in Deutschland ist, lebt man oft erstmal in einer Unterkunft für Geflüchtete – zum Beispiel in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft. Dort wohnen viele Menschen auf engem Raum zusammen. Damit das gut klappt, gibt es bestimmte Regeln – und Leute, die dafür sorgen, dass diese auch eingehalten werden.

Wer macht was in der Unterkunft?

Jede Unterkunft hat eine Hausordnung – darin steht z.B., wann Besuch erlaubt ist oder wann man abends leise sein muss. Die Heimleitung ist dafür da, dass sich alle an diese Regeln halten.

Das Sicherheitspersonal (Security) sorgt dafür, dass alle sich sicher fühlen können. Sie passen auf, dass nichts passiert, und dürfen die Ausweise von Besuchern kontrollieren – dabei muss immer auch mindestens eine Frau im Team sein.

Dann gibt’s noch die Sozialarbeiter*innen. Sie helfen, wenn man Fragen oder Probleme hat – zum Beispiel bei der Kita-Anmeldung, bei der Wohnungssuche oder wenn man eine Adresse von einem Arzt oder einer Beratungsstelle braucht.

Wichtig zu wissen: Die Leute in der Unterkunft haben nichts mit deinem Asylverfahren zu tun. Sie dürfen auch keine Infos über dich ans BAMF oder andere Behörden weitergeben.

Welche Rechte habe ich?

Du hast das Recht, dich sicher zu fühlen, deine Privatsphäre zu haben und über Hilfsangebote Bescheid zu wissen.

2016 wurden sogenannte Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften festgelegt. Dazu gehören z.B.:

  • Kinder, Jugendliche und Frauen müssen vor Gewalt geschützt werden.

  • Sie müssen Zugang zu medizinischer und psychologischer Hilfe bekommen.

  • Es soll eigene Räume für Kinder und Jugendliche geben, zum Spielen und Lernen.

Weitere wichtige Rechte in der Unterkunft:

  • Familien und Ehepaare dürfen zusammen in einem Zimmer wohnen.

  • Frauen wohnen nur mit anderen Frauen im Zimmer.

  • Du hast ein abschließbares Zimmer (oder wenigstens einen abschließbaren Schrank, wenn du dein Zimmer teilst).

  • Die Heimleitung darf nicht einfach so in dein Zimmer – weder ohne Erlaubnis noch ohne Vorwarnung, wenn du nicht da bist.

  • Du darfst Besuch empfangen, tagsüber.

  • Jede Woche bekommst du frische Handtücher, alle zwei Wochen frische Bettwäsche.

  • Wenn du über Nacht wegbleibst, musst du Bescheid sagen. Wenn du länger als drei Tage weg bist, kann dein Bett neu vergeben werden – aber deine Sachen dürfen nicht einfach weggeworfen werden.

  • Du hast ein Recht auf saubere Toiletten und Duschen, getrennt nach Geschlechtern.

  • Es muss ausreichend, gesundes und abwechslungsreiches Essen geben – ohne Schweinefleisch.

  • Die Heimleitung muss dir sagen, wenn Post für dich angekommen ist.

Was tun, wenn meine Rechte verletzt werden?

Auch wenn sich viele Unterkünfte an die Regeln halten – leider klappt das nicht überall. Wenn du das Gefühl hast, dass in deiner Unterkunft etwas nicht stimmt oder du ungerecht behandelt wirst, kannst du dich an eine Beratungsstelle oder den Flüchtlingsrat in deinem Bundesland wenden.

Wirst du beleidigt, diskriminiert oder bedroht – oder erlebst du körperliche oder sexuelle Gewalt – wende dich sofort an die Heimleitung oder die Sozialarbeiter*innen. Wenn sie nicht helfen (oder selbst Teil des Problems sind), such dir Unterstützung bei einer unabhängigen Stelle:

Darf ich in eine eigene Wohnung ziehen?

Das hängt davon ab, welchen Aufenthaltsstatus du hast:

  • Anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Geschützte oder Asylberechtigte dürfen in eine eigene Wohnung ziehen.

  • Asylbewerber*innen müssen meist zwischen 6 Wochen und 24 Monate in einer Erstaufnahme bleiben. Erst danach kann man eventuell in eine Wohnung umziehen – das hängt vom Bundesland und Herkunftsland ab. Kommt man aus einem „sicheren Herkunftsland“, bleibt man während des gesamten Asylverfahrens in der Erstaufnahme.

  • Geduldete dürfen in der Regel nicht in eine Wohnung ziehen. Nur wenn kein Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft ist, kann eine Wohnung zugewiesen werden – oder man darf selbst suchen. Aber das ist oft schwer und klappt nur mit einem guten Grund, z.B. bei einer Krankheit. Lass dich dazu von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten.

        Wenn du arbeitest und in der Unterkunft bleibst, kann es sein, dass du viel Miete von deinem Lohn zahlen musst.

Darf ich in eine andere Stadt umziehen?

Auch das hängt von deinem Aufenthaltsstatus ab:

  • Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Geschützte, die Sozialleistungen bekommen, müssen meist drei Jahre lang im gleichen Bundesland bleiben. Manche Bundesländer schreiben sogar vor, dass man in der gleichen Gemeinde wohnen bleibt – das nennt sich „Wohnsitzzuweisung“.

    Du kannst aber einen Antrag stellen, dass du in eine andere Stadt ziehen darfst. Dafür brauchst du einen guten Grund (z.B. Familienzusammenführung, Krankheit). Am besten vorher beraten lassen!

  • Asylbewerber*innen und Geduldete müssen meist dort bleiben, wo sie zugeteilt wurden – es sei denn, sie verdienen ihren Lebensunterhalt selbst. Nur mit besonderen Gründen (z.B. schwere Krankheit, Pflege von Angehörigen) kann ein Umzug genehmigt werden – und auch das nur selten.

 

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