Du bist mit deiner Familie als Asylbewerber*in in Deutschland? Dann willst du natürlich, dass es deinen Kindern gut geht – und sie zur Schule gehen können. Aber wie läuft das ab? Bekommst du Hilfe? Und was musst du selbst erledigen?
Müssen meine Kinder zur Schule?
Ja! In Deutschland gilt Schulpflicht – auch für Kinder im Asylverfahren. Das heißt: Alle Kinder haben das Recht auf Schulbildung. Und sie müssen zur Schule gehen, sobald sie angemeldet sind.
Die Schulpflicht beginnt in den meisten Bundesländern mit 6 Jahren.
Welche Unterstützung bekommen meine Kinder?
Kinder im Asylverfahren bekommen Unterstützung – oft mehr, als viele denken:
1. Schulplatz & Deutschförderung
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Dein Kind bekommt einen Platz in einer Grundschule oder weiterführenden Schule (je nach Alter).
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In den ersten Monaten kommt es oft in eine „Willkommensklasse“ oder „Sprachlernklasse“, um Deutsch zu lernen.
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Danach wechselt es in eine normale Klasse.
Beispiel:
Die 10-jährige Sara kommt mit ihrer Familie aus dem Irak. Sie wird zuerst in eine Sprachklasse eingeteilt. Nach einem halben Jahr besucht sie den regulären Unterricht mit anderen Kindern.
2. Schulsachen & Kleidung
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Du kannst beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag stellen, um Geld für Schulsachen zu bekommen – z. B. Schulranzen, Hefte, Turnschuhe.
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Viele Städte und Initiativen bieten zusätzlich Sachspenden (z. B. gebrauchte Kleidung oder Ranzen).
3. Mittagessen & Ausflüge
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In vielen Schulen gibt es kostenloses Mittagessen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen.
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Auch Ausflüge oder Klassenfahrten werden oft bezahlt – dafür kannst du Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
4. Schulsozialarbeit & Beratung
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In vielen Schulen gibt es Sozialarbeiter*innen, die helfen, wenn es Probleme gibt – z. B. mit der Sprache, bei Mobbing oder bei Sorgen zu Hause.
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Es gibt auch Elternsprechstunden mit Dolmetscher*innen, damit du mitreden kannst.
Was musst du selbst machen?
Natürlich bekommst du Unterstützung – aber ein paar Dinge musst du als Mutter oder Vater selbst tun:
1. Kind bei der Schule anmelden
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Meist hilft dir die Ausländerbehörde, das Sozialamt oder eine **Sozialarbeiterin in deiner Unterkunft**.
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Du bekommst einen Termin bei einer Schule in der Nähe.
2. Regelmäßig zur Schule schicken
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Dein Kind muss jeden Tag pünktlich zur Schule gehen.
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Wenn es krank ist, musst du es bei der Schule entschuldigen (z. B. mit einem Anruf oder einer Notiz).
3. Mit der Schule in Kontakt bleiben
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Nimm Termine mit Lehrer*innen wahr (z. B. Elterngespräche).
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Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst – du hast das Recht auf Übersetzung oder Hilfe.
Beispiel aus dem Alltag:
Khaled lebt mit seiner Frau und drei Kindern in einer Gemeinschaftsunterkunft in Bayern. Seine Tochter ist 7 und will in die Schule. Die Sozialarbeiterin hilft ihm bei der Anmeldung. Die Tochter kommt in eine Sprachklasse und bekommt kostenloses Mittagessen. Für die Schulsachen beantragt Khaled beim Sozialamt 174 Euro aus dem Bildungspaket.
Wer hilft dir?
Hier ein paar Stellen, an die du dich wenden kannst:
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Sozialarbeiter*innen in der Unterkunft
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Jugendamt / Schulamt deiner Stadt
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Caritas, Diakonie, AWO, Rotes Kreuz
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Migrationsberatungsstellen für Eltern
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Schulsozialarbeit direkt in der Schule