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Deutschland bietet Fachkräften die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitsplatzsuche gemäß § 20 Abs. 1 und 2 AufenthG zu beantragen. Mit diesem Visum können qualifizierte Personen für eine begrenzte Zeit nach Deutschland kommen, um eine geeignete Arbeitsstelle zu finden.

Wer kann ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen?

Um ein solches Visum zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Anerkannte Qualifikation: Sie müssen eine berufliche oder akademische Ausbildung haben, die entweder in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Beispiel: Sie haben in Ihrem Heimatland Maschinenbau studiert. Falls Ihr Abschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt ist, können Sie das Visum beantragen.

Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich): Falls Ihr Beruf in Deutschland eine besondere Zulassung benötigt (z. B. Arzt oder Anwalt), müssen Sie nachweisen, dass Sie diese Zulassung erhalten können.
Beispiel: Wenn Sie als Arzt in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie eine vorläufige Bestätigung über die Anerkennung Ihrer medizinischen Qualifikation haben.

Gesicherter Lebensunterhalt: Sie müssen nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland finanziell abgesichert sind, da Sie mit diesem Visum keine reguläre Arbeit annehmen dürfen.
Beispiel: Sie können ein Sperrkonto mit einer bestimmten Mindestsumme eröffnen oder eine Verpflichtungserklärung von einer Person in Deutschland vorlegen, die für Ihre Kosten aufkommt.

Sprachkenntnisse

Wenn Sie eine berufliche Ausbildung haben, müssen Sie in der Regel über Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau verfügen.
Beispiel: Sie sind gelernter Elektriker und wollen in Deutschland arbeiten. Da Sie in Ihrem Beruf mit Kunden und Kollegen kommunizieren müssen, benötigen Sie Sprachkenntnisse auf B1-Niveau.

Falls Ihr Beruf eine Zulassung erfordert (z. B. Arzt), können zusätzliche Sprachprüfungen notwendig sein.

Dauer und Verlängerung des Visums

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche wird für maximal 6 Monate erteilt und kann nicht verlängert werden. Falls Sie in dieser Zeit keinen Job finden, müssen Sie Deutschland verlassen und können frühestens nach einer Wartezeit erneut ein solches Visum beantragen.

Beispiel: Sie erhalten das Visum für 6 Monate, finden aber keine passende Stelle. In diesem Fall müssen Sie nach Ablauf des Visums in Ihr Heimatland zurückkehren und können erst nach weiteren 6 Monaten ein neues Visum beantragen.

Falls Sie jedoch eine passende Stelle finden, können Sie sich direkt in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde um eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte oder eine Blaue Karte EU bewerben.

Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Neben dem Visum zur Arbeitsplatzsuche gibt es auch das Visum zur Ausbildungsplatzsuche. Dieses ermöglicht jungen Menschen, nach Deutschland zu kommen, um einen passenden Ausbildungsplatz zu finden.

Voraussetzungen für das Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Maximales Alter: Antragsteller dürfen höchstens 25 Jahre alt sein.
Schulabschluss: Sie müssen einen Schulabschluss haben, der entweder

  • zum Hochschulzugang berechtigt oder
  • an einer deutschen Auslandsschule erworben wurde.
    Sprachkenntnisse: Sie müssen Deutsch auf mindestens B2-Niveau sprechen.
    Gesicherter Lebensunterhalt: Wie beim Arbeitsplatzsuche-Visum müssen Sie nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts finanziell abgesichert sind.

Beispiel: Sie sind 22 Jahre alt, haben in Ihrem Heimatland die Schule abgeschlossen und sprechen bereits Deutsch auf B2-Niveau. Nun möchten Sie eine Ausbildung als Mechatroniker in Deutschland beginnen. In diesem Fall können Sie das Visum zur Ausbildungsplatzsuche beantragen.

Wichtige Hinweise

  • Während der Suche nach einer Arbeitsstelle oder einem Ausbildungsplatz dürfen Sie in Deutschland nicht regulär arbeiten. Probearbeiten bis zu 10 Stunden pro Woche sind jedoch erlaubt.
    Beispiel: Sie haben ein Vorstellungsgespräch in einem Unternehmen, das Ihnen anbietet, für einige Tage auf Probe zu arbeiten. Dies ist erlaubt, solange es 10 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

  • Falls Sie während des Aufenthalts keine Stelle finden, gibt es keine Möglichkeit, das Visum zu verlängern. Sie müssen Deutschland verlassen und können es später erneut beantragen.

  • Falls Sie erfolgreich sind und einen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsplatz erhalten, können Sie direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte oder Auszubildende beantragen.

Beispiel: Sie haben innerhalb von 4 Monaten eine Arbeitsstelle als IT-Spezialist gefunden. Nun können Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und müssen nicht erst ausreisen.

 

Visumtyp

Ziel

Voraussetzungen

Dauer

Verlängerung möglich?

Besondere Hinweise

Visum zur Arbeitsplatzsuche

Jobsuche in Deutschland

Anerkannte Qualifikation, ggf. Berufsausübungserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt

Max. 6 Monate

Nein

Probearbeiten bis 10 Std./Woche erlaubt

Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Suche nach einem Ausbildungsplatz

Max. 25 Jahre, Schulabschluss, B2-Deutschkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt

Max. 6 Monate

Nein

Muss nach Ausbildungsplatzwechsel erneut beantragt werden

Visum für qualifizierte Fachkräfte

Arbeiten in Deutschland als Fachkraft

Anerkannte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss, Arbeitsvertrag

Abhängig vom Vertrag

Ja

Kann in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden

Blaue Karte EU

Arbeiten als hochqualifizierte Fachkraft

Hochschulabschluss, Jobangebot mit Mindestgehalt (ca. 45.000–58.000 €/Jahr, je nach Branche)

Bis zu 4 Jahre

Ja

Erleichterte Niederlassungserlaubnis nach 33 Monaten

Visum für Freiberufler/Selbstständige

Selbstständige Tätigkeit in Deutschland

Geschäftsidee, Finanzierungsnachweis, wirtschaftliches Interesse in Deutschland

Bis zu 3 Jahre

Ja

Muss wirtschaftlich tragfähig sein

Visum für Studienbewerber

Suche nach einem Studienplatz in Deutschland

Hochschulzugangsberechtigung, gesicherter Lebensunterhalt

Max. 9 Monate

Nein

Nach Zulassung Wechsel zu Studienvisum möglich

Visum für ein Studium

Studium in Deutschland

Zulassungsbescheid einer Hochschule, Nachweis über Finanzierung

Abhängig von der Studiendauer

Ja

Arbeitserlaubnis: 120 ganze oder 240 halbe Tage/Jahr

Visum für Sprachkurs

Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland

Sprachkurs von mindestens 18 Std./Woche, gesicherter Lebensunterhalt

Bis zu 12 Monate

Nein

Kein direkter Wechsel in ein Arbeits- oder Studienvisum

Visum für ein Praktikum

Absolvierung eines Praktikums in Deutschland

Praktikumsvertrag, gesicherter Lebensunterhalt, ggf. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Abhängig von der Dauer des Praktikums

Nein

Muss vor Praktikumsbeginn beantragt werden

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