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Was ist Mutterschutz eigentlich?

Mutterschutz heißt: Du bist als werdende oder frischgebackene Mutter besonders geschützt – gesundheitlich, finanziell und auch im Job.

Das bedeutet konkret:

  • Du musst 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten, wenn du das nicht willst.

  • Und 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten: 12 Wochen) darfst du auch nicht arbeiten – sogar wenn du möchtest.

  • In dieser Zeit bekommst du Mutterschaftsgeld – meist von der Krankenkasse und zusätzlich vom Arbeitgeber.

 

Gilt das auch für internationale Arbeitnehmer:innen?

Ja – wenn du in Deutschland arbeitest, gelten die gleichen Regeln.

Egal ob du aus Spanien, der Türkei oder aus Ghana kommst:

Wenn du hier gesetzlich krankenversichert bist und einen Arbeitsvertrag hast, hast du fast immer Anspruch auf Mutterschutz.

Auch wenn du privat versichert bist oder einen anderen Aufenthaltsstatus hast, kann ein Anspruch bestehen – aber dann wird’s etwas komplizierter. Hier lohnt es sich, bei deiner Krankenkasse oder einer Beratungsstelle nachzufragen.

 

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist das, was nach dem Mutterschutz kommt. Du kannst in dieser Zeit zu Hause bleiben, dein Kind betreuen – und deinen Job trotzdem behalten.

  • Du darfst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen.

  • Beide Elternteile können Elternzeit beantragen.

  • Während der Elternzeit bekommst du zwar kein Gehalt,

  • aber Elterngeld vom Staat (abhängig vom Einkommen vorher).

 

Wie viel Elterngeld gibt’s?

Das Elterngeld liegt in der Regel bei 65–67 % deines vorherigen Nettoeinkommens – mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat.

Du kannst es für 12 Monate beziehen, bei Aufteilung mit dem Partner sogar bis zu 14 Monate.

Wenn du Teilzeit weiterarbeitest, gibt’s das Elterngeld Plus – mit angepasstem Betrag über einen längeren Zeitraum.

 

Was musst du beachten?

  • Sprache: Viele Formulare und Infos gibt’s nur auf Deutsch – hol dir Unterstützung, wenn du Hilfe brauchst.

  • Fristen: Elterngeld musst du spätestens drei Monate nach der Geburt beantragen.

  • Aufenthaltstitel: In vielen Fällen brauchst du einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, um Elterngeld oder Elternzeit zu nutzen. Bei EU-Bürger:innen ist das einfacher, bei Drittstaaten-Bürger:innen wird’s etwas formeller.

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